Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen stimmt der Förderung von
Alternativangeboten, auch ohne Übernachtung, sowie der Förderung von
Tagesveranstaltungen, zu. Ansonsten gelten die Bedingungen zur Förderung von
Jugendwanderungen, -fahrten und –lager gemäß der Richtlinie zur Förderung von
Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften der Gemeinde Salzbergen vom
01.01.2017.
Viele Jugendgruppen, Jugendverbände und Kirchengemeinden haben bereits
Ihre Planungen für die diesjährigen Jugendmaßnahmen abgeschlossen. Manche
stecken aber auch noch mitten in den Vorüberlegungen, ob Zeltlager oder andere
Freizeiten möglich sein werden oder ob direkt Alternativangebote geplant werden
sollten. Um mehr Flexibilität im Entscheidungsprozess zu erhalten, hat der
Landkreis Emsland frühzeitig entschieden, neben mehrtägigen Freizeitmaßnahmen
ohne Übernachtung in diesem Jahr auch Tagesveranstaltungen zu fördern.
Ebenfalls neu ist, dass die Förderung nicht nur für Angebote in den
Sommerferien gilt, sondern für das gesamte laufende Jahr.
Es gelten weiterhin die Bedingungen zur Förderung von Jugendwanderungen,
-fahrten und –lager gemäß der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und
anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland.
Auch in der Gemeinde Salzbergen gibt es eine Richtlinie zur Förderung
von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften. Die Bedingungen
entsprechen den Richtlinien des Landkreises Emsland.
Im Hinblick auf die Dauer der Corona Pandemie und die damit verbundenen
Einschränkungen, ist es umso wichtiger für die Kinder und Jugendlichen Angebote
für gesellschaftliche Aktivitäten zu schaffen. Da die Durchführung solcher
Angebote viel Engagement und großen Einsatz erfordert, sollte auch durch die
Gemeinde Salzbergen eine Förderung dieser Alternativangebote erfolgen. Die
Förderung könnte entsprechend der Bedingungen des Landkreises Emsland erfolgen.
Neben der Einreichung einer Teilnehmerliste müssen bei Alternativangeboten die
tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Die Förderung beschränkt sich
ausschließlich auf Sachkosten und ist auf ein Drittel der Gesamtkosten
begrenzt.