Sitzung: 24.03.2021 Ortsrat Holsten-Bexten
Mittelfristiges
Ziel ist die Schaffung einer durchgehenden Radwegverbindung zwischen der
Kreuzung Feldstraße/Feldhookstraße (Ortslage Holsten) bis zur B 70. Im Bereich
des neuen Gewerbegebietes Holsterfeld-Ost wurde mit dem dortigen Straßenausbau
bereits ein Teilstück dieser Radwegeverbindung in Form eines kombinierten
Geh-/Radweges realisiert. Für weitere Teile der Trasse liegen bereits Planungen
vor, für andere wurde im Rahmen der Flurbereinigung Grunderwerb getätigt. Im
Einzelnen:
Abschnitt A (Feldstraße
von der B 70 bis zur Straße Holsterfeld)
Bereits
seit Jahren wird von den Betrieben im Industriegebiet Holsterfeld ein von der
Fahrbahn der Feldstraße abgesetzter Fußweg oder Radweg gefordert, um einen
gesicherten Weg zur Bushaltestelle an der B 70 in Höhe der Gutschänke zu
erreichen. Im Zuge der Infrastrukturmaßnahmen wurde über die
Entwicklungsgesellschaft Hafen Spelle-Venhaus GmbH eine Entwurfsplanung für
einen kombinierten Fuß-/Radweg auf der Südseite der Feldstraße durch das Büro
Lindschulte, Niederlassung Münster erstellt.
Ergänzend
sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinde in der letzten Aktualisierung des
Nahverkehrsplanes Emsland darauf gedrungen hat, den überörtlichen Busverkehr
ggf. von der B 70 über die Feldstraße und die Straße Holsterfeld in beiden
Richtungen wieder zur B 70 zu führen. Haltestellen könnten dann im Bereich der
Fa. Tex-Idea/Flintermann an der Feldstraße und in Höhe des
Autohofes/Pendlerparkplatz an der Holsterfeld-Straße eingerichtet werden. Die
Bushaltestellen an der Feldstraße sollten in der Ausbauplanung berücksichtigt
werden.
Abschnitt B (Kreisverkehr
Feldstraße – Straße Holsterfeld)
Zugleich
wurde durch das Büro Lindschulte auch ein Vorschlag zur Entschärfung der
Gefährdungssituation im Bereich der Kreuzung Feldstraße/Straße Holsterfeld in
Form eines Kreisverkehrs unterbreitet. Der Fuß-/Radverkehr soll begleitend um
den Kreisverkehr auf der Ostseite in Nord-Süd-Richtung (Straße Holsterfeld)
sowie an der Südseite in Ost-West-Richtung (Feldstraße) geführt werden.
Abschnitt C (Kreuzung
Feldstraße bis Anschluss Holsterfeld-West – im Bereich der Autobahnbrücke)
Weiterhin
wurde im gleichen Zuge eine durchgehende, einseitige Radwegeverbindung über die
Brücke über die A30 geplant. Da dadurch die bereits jetzt relativ schmale
Fahrbahn eingeengt werden muss, ist ein Konzept für eine für die Kfz beampelte
Streckenführung erarbeitet worden. Im Kern werden auf der West- und der
Ostseite der Brücke Ampeln dafür sorgen, dass Kfz wechselweise die Brücke
passieren können. Der Radverkehr ist durchgehend auf der separaten Spur in
beide Richtungen frei befahrbar. Um an den Rampen die Ampeln mit den
notwendigen Wartespuren installieren zu können, sind die Rampen entsprechend zu
verbreitern. Alternativ kann eine Verbreiterung der Brücke oder eine separate
Brücke für Fußgänger und Radfahrer untersucht werden. Hier ist jedoch mit
erheblich höheren Kosten zu rechnen. Eine Mitfinanzierung aus Bundesmitteln ist
derzeit nicht wahrscheinlich.
Abschnitt D
(Industriegebiet Holsterfeld-West)
Im
Bereich des Industriegebietes Holsterfeld-West wurde bereits ein kombinierter
Geh-/Radweg realisiert.
Abschnitt E
(Industriegebiet Holsterfeld-West bis Fußweg zum Baugebiet Feldhook II)
Für
diesen Abschnitt wurde bereits im Zuge der Flurbereinigung Holsten-Bexten ein
zwei Meter breiter Grundstücksstreifen „freigelegt“ und der Gemeinde Salzbergen
zum Eigentum zugeschlagen. Das Büro Ingenieurplanung aus Wallenhorst wurde
bereits mit der Erstellung einer Entwurfsplanung beauftragt.
Abschnitt F (Fußweg
Feldhook II bis ehem. Hof Kramer)
Ab
dem Fußweg zum Baugebiet Feldhook II bis zur nächsten Kurve (ehem. Hof Kramer)
Richtung Holsten wurde zwar in der Flurbereinigung eine Vermessung des zwei
Meter breiten Grundstücksstreifens vorgenommen, jedoch wurden die Flächen nicht
der Gemeinde zugeschlagen, sondern sind im Eigentum des ursprünglichen
Eigentümers verblieben. Erste Gespräche mit der neuen Eigentümerin im Zuge der
vorweggenommenen Erbfolge haben ergeben, dass diese zwar bereit ist, Flächen
für die Verlängerung des Radweges Richtung Holsten an die Gemeinde zu
veräußern, jedoch nicht in der ursprünglich geplanten Lage. Die Eigentümerin
möchte in den angrenzenden Wiesen Pferde halten und möchte keinen unmittelbar
am Weidezaun verlaufenden Radweg. Stattdessen schlägt sie vor, den Radweg
unmittelbar an den Rand der Feldstraße verlaufen zu lassen und dafür die
derzeitige Wallhecke (und den Graben) zwischen künftigen Radweg und den Wiesen
zu ver- bzw. neu anzulegen.
Abschnitt G (ehem. Hof
Kramer bis zur Kreuzung Sanddornweg/Feldhookstraße)
G 1
In
Höhe des Hofes ehem. Kramer reduziert sich im Kurvenbereich der Zwischenraum
zwischen Straßenrand und Privatgrundstück, so dass – ggf. unter Entfernung von
älteren Eichen – eine Fortführung eines Fuß-/Radweges auf Gemeindegrund möglich
erscheint und südlich der Feldstraße weiter bis zur Kreuzung mit dem
Sanddornweg. Hier ist ausreichend Straßenseitenraum vorhanden
G 2
Es
wird auf die Überlegung der Verschwenkung der Feldstraße auf einem nördlich des
Hofes Wilken gelegenen Anschlusspunkt auf die Feldhookstraße verwiesen.
Im
Falle der Realisierung könnte der Fahrradweg an der Feldstraße auf der Südseite
und dann an der Feldhookstraße auf der Westseite weiter Richtung Norden
geführt werden.
Das
bisherige Stück Feldstraße zwischen Hof Kramer und Feldhookstraße könnte als
Fahrradstraße ohne bauliche Veränderungen, ggf. mit einem Wendehammer und einer
Grundstückszufahrt vor dem Hof Kramer zurückgestuft bzw. zurückgebaut werden.
Ratsherr
Elling sieht die Radwegverschwenkung im Einfahrtsbereich zur Straße An der
Becke nicht als optimal an. Mit der Eigentümerin des Grundstückes sollten
nochmals Gespräche geführt werden.
Ortsbürgermeister
Evers priorisiert zunächst den Radwegebau in Holsten umzusetzen. Anschließend
sollten die Maßnahmen in Holsterfeld geplant werden.
Bürgermeister
Kaiser wiederholt, dass es derzeit gute Fördermöglichkeiten für den Radwegebau
bereitstehen, die unter anderem auch vorschreiben, inwiefern Maßnahmen
umzusetzen sind.
In
diesem Zusammenhang stellt er den Fußweg aus dem Baugebiet Feldhook II zur
Feldstraße in Frage, der nicht einmal im Eigentum der Gemeinde steht. Man
könnte damit die Einmündung der Straße „An der Becke“ in die Feldstraße
entschärfen.
Ratsherr
Schöttler stimmt zu, dass der Fuß-/Radweg aus dem Baugebiet Feldhook II nicht
übermäßig viel genutzt würde und über ist. Mit dem Rückbau des Weges könnte die
Situation zum neu geplanten Radweg entschärft werden.
Bürgermeister
Kaiser fasst abschließend zusammen, dass die einzelnen Abschnitte nicht nach
Prioritäten sortiert sind. Die Thematik soll in den nächsten Gremiensitzungen
weiter behandelt werden.