Aus dem Baugebiet Feldhook erreichten der Verwaltung in letzter Zeit vermehrt Anfragen von dort wohnhaften Eigentümern, die auf Ihrem Grundstück diverse Bauabsichten planen und verfolgen. Hierbei gab es verschiedene Anfragen zu Anbaumöglichkeiten, zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Grundstück oder sogar die Planung von Mehrparteienhäuser.

 

Der Bebauungsplan Nr. 56 stammt aus dem Jahre 1991 und schränkt die Bauabsichten im Vergleich zu den heutigen Festsetzungen erheblich ein. Vor dem Hintergrund einer möglichen Innen- und Nachverdichtung hat sich die Gemeinde zunächst einmal ein Angebot des Planungsbüros IPW für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ eingeholt.

Mit der Änderung sollen u.a. die baurechtlichen Festsetzungen auf den heutigen Standard umgesetzt werden. Zudem sollen insbesondere die überbaubaren Bereiche erweitert werden.

 

Ratsherr Elling sieht dem Grundsatz der Nachverdichtung positiv entgegen und stimmt zu, dass auch weitere Altbaugebiete künftig überprüft werden müssen, um sie den heutigen Bedürfnissen anzupassen.

 

Beschlussempfehlung:

Der Ortsrat Holsten-Bexten stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ zu.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss