Sitzung: 24.03.2021 Ortsrat Holsten-Bexten
Aus
dem Baugebiet Feldhook erreichten der Verwaltung in letzter Zeit vermehrt
Anfragen von dort wohnhaften Eigentümern, die auf Ihrem Grundstück diverse
Bauabsichten planen und verfolgen. Hierbei gab es verschiedene Anfragen zu
Anbaumöglichkeiten, zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Grundstück
oder sogar die Planung von Mehrparteienhäuser.
Der
Bebauungsplan Nr. 56 stammt aus dem Jahre 1991 und schränkt die Bauabsichten im
Vergleich zu den heutigen Festsetzungen erheblich ein. Vor dem Hintergrund
einer möglichen Innen- und Nachverdichtung hat sich die Gemeinde zunächst
einmal ein Angebot des Planungsbüros IPW für eine Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 56 „Feldhook“ eingeholt.
Mit
der Änderung sollen u.a. die baurechtlichen Festsetzungen auf den heutigen
Standard umgesetzt werden. Zudem sollen insbesondere die überbaubaren Bereiche
erweitert werden.
Ratsherr Elling sieht dem Grundsatz der Nachverdichtung positiv entgegen
und stimmt zu, dass auch weitere Altbaugebiete künftig überprüft werden müssen,
um sie den heutigen Bedürfnissen anzupassen.
Beschlussempfehlung:
Der Ortsrat Holsten-Bexten stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 56 „Feldhook“ zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss