Fachbereichsleiter Stegemann berichtet, dass durch die Richtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung der Schulen mit sächlicher Schutzausstattung“ vom 22.12.2020 die Gemeinde Salzbergen Mittel in Höhe von 11.509,00 Euro erhalten hat.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Gemeinde Salzbergen im ersten Lockdown bereits aus eigenen Mitteln Schutzausrüstung, wie Desinfektionsmittel (für die Fläche und Hände) Absperrbänder, Schutzwände, Masken zunächst einfache, später dann medizinische und FFP2 Masken im Wert von mehr als 8000,00 Euro beschafft.

 

Die Schulen priorisierten in einer Abfrage eindeutig die Ausstattung mit medizinischen und FFP 2 Masken. Diese dürften im Moment in ausreichender Menge vorhanden sein. Angeschafft werden sollen noch weitere vereinzelte benötigte Schutzwände. Die Anschaffung von Desinfektionsmittel und Absperrbänder gehört mittlerweile zum Standard.  

 

Ein Teil der Mittel aus der Richtlinie soll für die Anschaffung von CO2 Ampeln genutzt werden. Es werden nicht alle Klassenräume damit ausgestattet werden können. Dies ist auch nicht zwingend erforderlich.  Die Nutzung der Co2 Ampeln soll zukünftig im normalen Betrieb sensibilisieren, das Lüftungsverhalten an der im Klassenraum herrschenden Situation anzupassen.

 

Die Beschaffung bzw. Anmietung von Lüftungsgeräten gilt nach der Richtlinie als nachrangig.  Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat sich entsprechend positioniert.

 

Bei ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten in einem Raum kann eine regelmäßige und ausreichende Stoß- oder Querlüftung gemäß der 20:5:20-Regel durchgeführt werden, die nach aktuellem Kenntnisstand für einen hohen Schutz vor luftgetragenen Virusübertragungen sorgt. → Es besteht keine Notwendigkeit zum zusätzlichen Betrieb eines mobilen Luftreinigungsgerätes.

 

Herr Oberstudiendirektor Meer teilt mit, dass auch im Dionysianum keine Lüftungsgeräte vorhanden sind. Jedoch sind die CO2 Ampeln sehr hilfreich.