Sitzung: 04.03.2021 Schulausschuss
Fachbereichsleiter Stegemann berichtet, dass durch die Richtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung der Schulen mit sächlicher Schutzausstattung“ vom 22.12.2020 die Gemeinde Salzbergen Mittel in Höhe von 11.509,00 Euro erhalten hat.
Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Gemeinde
Salzbergen im ersten Lockdown bereits aus eigenen Mitteln Schutzausrüstung, wie
Desinfektionsmittel (für die Fläche und Hände) Absperrbänder, Schutzwände,
Masken zunächst einfache, später dann medizinische und FFP2 Masken im Wert von
mehr als 8000,00 Euro beschafft.
Die Schulen priorisierten in einer Abfrage
eindeutig die Ausstattung mit medizinischen und FFP 2 Masken. Diese dürften im
Moment in ausreichender Menge vorhanden sein. Angeschafft werden sollen noch
weitere vereinzelte benötigte Schutzwände. Die Anschaffung von
Desinfektionsmittel und Absperrbänder gehört mittlerweile zum Standard.
Ein Teil der Mittel aus der Richtlinie soll
für die Anschaffung von CO2 Ampeln genutzt werden. Es werden nicht alle
Klassenräume damit ausgestattet werden können. Dies ist auch nicht zwingend
erforderlich. Die Nutzung der Co2 Ampeln
soll zukünftig im normalen Betrieb sensibilisieren, das Lüftungsverhalten an
der im Klassenraum herrschenden Situation anzupassen.
Die Beschaffung bzw. Anmietung von
Lüftungsgeräten gilt nach der Richtlinie als nachrangig. Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat
sich entsprechend positioniert.
Bei ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten in
einem Raum kann eine regelmäßige und ausreichende Stoß- oder Querlüftung gemäß
der 20:5:20-Regel durchgeführt werden, die nach aktuellem Kenntnisstand für
einen hohen Schutz vor luftgetragenen Virusübertragungen sorgt. → Es
besteht keine Notwendigkeit zum zusätzlichen Betrieb eines mobilen
Luftreinigungsgerätes.
Herr Oberstudiendirektor Meer teilt mit, dass auch im Dionysianum keine Lüftungsgeräte vorhanden sind. Jedoch sind die CO2 Ampeln sehr hilfreich.