Als Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat das Land Niedersachsen den Betrieb von Kindertagesstätten bis zum 14.02.2021 untersagt. Analog der Verfahrensweise aus dem letzten Lockdown ist in Abstimmung mit dem kirchlichen Kita-Träger (Kirchengemeinde St. Cyriakus) entschieden worden, den Beitrag für Januar 2021 vorerst nicht zu erheben. Das bedeutet, dass für den Monat Januar zunächst, unter Vorbehalt der späteren Prüfung, die Kindergartenbeiträge nicht eingezogen werden.

 

In dieser Woche wurde deshalb vom Verwaltungsausschuss beschlossen, solange der Besuch der Kitas per Verordnung auf eine Notbetreuung beschränkt und ein allgemeiner Besuch nicht zulässig ist, wird auf den generellen Einzug von Kita-gebühren verzichtet und im Nachgang eine Spitzabrechnung je Besuchstag in der Notbetreuung vorgenommen. Dies gilt rückwirkend ab dem 16.12.2020 und voraussichtlich bis mindestens Ende Februar.