Sitzung: 11.02.2021 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Bereitstellung von
überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mitteln wie im Sachverhalt erläutert zu.
Eine Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung nach § 17 GemHKVO gegeben.
Gem. lfd. Nr. 13d) der Prüfliste des RPA zum
Jahresabschluss 2013 muss die Unterrichtung des Rates über die ÜPL/APL
Aufwendungen und Auszahlungen mit Vorlage des Jahresabschlusses 2013 noch
erfolgen bzw. ist die Genehmigung des Rates noch nachträglich einzuholen.
Anschließend ist über die Beschlussfassung zu den ÜPL/APL zu berichten.
Ordentlicher Ergebnis- und Finanzhaushalt:
Zu verzeichnen ist eine Überschreitung bei den Aufwendungen für aktives
Personal in Höhe von 393.845,70 € (überplanmäßige Mehraufwendung). Diese
resultiert u.a. aus der Bildung der Rückstellungen, die in späteren Jahren zu
Auszahlungen führen.
Im Finanzhaushalt ist eine überplanmäßige
Auszahlung in Höhe von 247.578,70 € zu verzeichnen. Diese
überplanmäßigen/außerplanmäßigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen können im
Rahmen der Gesamtdeckung nach § 17 GemHKVO durch die ordentlichen Erträge
gedeckt werden.
Im Teilhaushalt 1 Bürgermeisterbüro sind
sonstige haushaltswirksame Auszahlungen um 151.931,81 € und sonstige
ordentliche Aufwendungen um 78.704,22 € überschritten worden. Diese sind u.a.
durch die überplanmäßigen Personalkostenerstattungen für die Essensausgabe der
Grundschulen (Aufwendungen ca. 18 T € / Auszahlungen ca. 46 T € aus Vorjahren)
sowie der Oberschule (ca. 5 T € / Auszahlungen ca. 33 T € aus Vorjahren) an die
Wirtschaftsbetriebe zurückzuführen. Die Abrechnung der Personalkosten erfolgt
rückwirkend. Das bedeutet, dass die Zahlung in 2013 für Leistungen aus 2012
erfolgt. Überplanmäßige Auszahlungen sind beim Produkt Zentrale
Verwaltungsdienste für Bücher/Zeitschriften (ca. 5 T €), Post- u.
Fernmeldegebühren (ca. 6 T €), sonst. Dienstleistungen (ca. 7 T €), Reisekosten
(ca. 3 T €). Bei dem Produkt 26200 „Musikschule“ sind außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen von ca. 32 T € durch die Mitgliedsbeiträge
entstanden. Die überplanmäßigen/außerplanmäßigen
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen können im Rahmen der Gesamtdeckung nach § 17
GemHKVO gedeckt werden.
In dem Teilhaushalt Finanzen und IT sind
überplanmäßige Aufwendungen bei den Transferaufwendungen entstanden. Die
Transferaufwendungen überschreiten den Planwert 2013 um 217 T €. Durch die
Abrechnung des Landesamts für Statistik für das Haushaltsjahr 2013 ist eine
Nachzahlung von 389 T € bei der Gewerbesteuerumlage zu leisten. Die Nachzahlung
der Gewerbesteuerumlage ist zwar in 2014 zahlungswirksam geworden, dennoch ist
die Nachzahlung wirtschaftlich im Haushaltsjahr 2013 entstanden und im
Jahresabschluss 2013 abzubilden. Außerdem ist durch die neue Zuordnung der
EDV-Kosten bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen eine Überschreitung
ersichtlich (42 T € Ergebnisrechnung) und (48 T € Finanzrechnung). Diese
überplanmäßigen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen können im Rahmen der
Gesamtdeckung nach § 17 GemHKVO gedeckt werden.