Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Bereitstellung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mitteln wie im Sachverhalt erläutert zu. Eine Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung nach § 17 GemHKVO gegeben.




Gem. lfd. Nr. 13d) der Prüfliste des RPA zum Jahresabschluss 2013 muss die Unterrichtung des Rates über die ÜPL/APL Aufwendungen und Auszahlungen mit Vorlage des Jahresabschlusses 2013 noch erfolgen bzw. ist die Genehmigung des Rates noch nachträglich einzuholen. Anschließend ist über die Beschlussfassung zu den ÜPL/APL zu berichten. 

 

Ordentlicher Ergebnis- und Finanzhaushalt:

 

Zu verzeichnen ist eine Überschreitung bei den Aufwendungen für aktives Personal in Höhe von 393.845,70 € (überplanmäßige Mehraufwendung). Diese resultiert u.a. aus der Bildung der Rückstellungen, die in späteren Jahren zu Auszahlungen führen.

 

Im Finanzhaushalt ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 247.578,70 € zu verzeichnen. Diese überplanmäßigen/außerplanmäßigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen können im Rahmen der Gesamtdeckung nach § 17 GemHKVO durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden.

 

Im Teilhaushalt 1 Bürgermeisterbüro sind sonstige haushaltswirksame Auszahlungen um 151.931,81 € und sonstige ordentliche Aufwendungen um 78.704,22 € überschritten worden. Diese sind u.a. durch die überplanmäßigen Personalkostenerstattungen für die Essensausgabe der Grundschulen (Aufwendungen ca. 18 T € / Auszahlungen ca. 46 T € aus Vorjahren) sowie der Oberschule (ca. 5 T € / Auszahlungen ca. 33 T € aus Vorjahren) an die Wirtschaftsbetriebe zurückzuführen. Die Abrechnung der Personalkosten erfolgt rückwirkend. Das bedeutet, dass die Zahlung in 2013 für Leistungen aus 2012 erfolgt. Überplanmäßige Auszahlungen sind beim Produkt Zentrale Verwaltungsdienste für Bücher/Zeitschriften (ca. 5 T €), Post- u. Fernmeldegebühren (ca. 6 T €), sonst. Dienstleistungen (ca. 7 T €), Reisekosten (ca. 3 T €). Bei dem Produkt 26200 „Musikschule“ sind außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen von ca. 32 T € durch die Mitgliedsbeiträge entstanden. Die überplanmäßigen/außerplanmäßigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen können im Rahmen der Gesamtdeckung nach § 17 GemHKVO gedeckt werden.

 

In dem Teilhaushalt Finanzen und IT sind überplanmäßige Aufwendungen bei den Transferaufwendungen entstanden. Die Transferaufwendungen überschreiten den Planwert 2013 um 217 T €. Durch die Abrechnung des Landesamts für Statistik für das Haushaltsjahr 2013 ist eine Nachzahlung von 389 T € bei der Gewerbesteuerumlage zu leisten. Die Nachzahlung der Gewerbesteuerumlage ist zwar in 2014 zahlungswirksam geworden, dennoch ist die Nachzahlung wirtschaftlich im Haushaltsjahr 2013 entstanden und im Jahresabschluss 2013 abzubilden. Außerdem ist durch die neue Zuordnung der EDV-Kosten bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen eine Überschreitung ersichtlich (42 T € Ergebnisrechnung) und (48 T € Finanzrechnung). Diese überplanmäßigen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen können im Rahmen der Gesamtdeckung nach § 17 GemHKVO gedeckt werden.