Nach einer Ortsbesichtigung diverser Straßen- und Streckenabschnitte aufgrund verschiedener Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Salzbergen und der Feststellung, dass eine Vielzahl an Verkehrszeichen und Zusatzzeichen vorhanden sind, für die bislang keine verkehrsbehördliche Anordnung erfolgt ist und zum Teil auch nicht erfolgen kann, fand am 24.09.2020 ein Ortstermin mit dem Landkreis Emsland, der Polizei und der Gemeinde statt.

Im Nachgang zu diesem Ortstermin erteilte der Landkreis eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Feldstraße in Salzbergen:

 

a) Für den Bereich des Neubaugebietes Feldhook III:

In diesem Bereich gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Feldstraße von 100 km/h (außerorts) mit Vorfahrtberechtigung gegenüber den Verkehrsteilnehmer die aus dem Neubaugebiet Feldhook III kommen. Im Baugebiet gilt die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h. Die Verkehrsteilnehmer die aus dem Baugebiet auf die Feldstraße fahren, haben Vorfahrt zu gewähren.

 

b) Für den Bereich am Pferdepark

Im Bereich des Pferdeparks gilt weiter die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit Vorfahrtberechtigung der Verkehrsteilnehmer der Feldstraße gegenüber allen Einmündungen und Wegen.

Das Ortseingangsschild für das Gewerbegebiet Holsterfeld wird zunächst auf die Brücke in Fahrtrichtung B70 angeordnet, sodass ab dort eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h gilt.

Sobald die Betriebe im Industriegebiet Holsterfeld-West angesiedelt sind, hat die Gemeinde Salzbergen die Zusage erhalten, dass das Ortseingangsschild versetzt wird (bis max. zum Beginn des neugebauten Streckenabschnittes).

 

c) Für den Bereich Industriegebiet Holsterfeld

Die Verkehrsteilnehmer auf der Feldstraße sind auf der kompletten Länge vorfahrtberechtigt.

Es wurde nun angeordnet, dass ab der Einmündung von der B70 in die Feldstraße (Höhe Gut Holsterfeld) das Ortseingangsschild Richtung Holsten errichtet werden muss.

 

In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Kaiser vorab darauf hin, dass die Gemeinde sich im nächsten Jahr ein Verkehrszählungsgerät anschaffen wird, um an jeglichen Stellen und jederzeit eigene Verkehrszählungen durchzuführen.