Bürgermeister Kaiser gibt einen kurzen Rückblick zum bisherigen Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“ wurde in der am 13.02.2018 durchgeführten Verwaltungsausschusssitzung gefasst. Der Geltungsbereich erstreckt sich von der Emsstraße bis einschließlich zum Baustoffhandel Wessmann.

Für den kompletten Bereich (von der Emsstraße bis zum Autohaus Woltermann) wurde damals schon die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und genehmigt. Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Teilbereich des Bebauungsplanes gewerbliche Bauflächen vor.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 68 wurde im Sommer 2018 der erste Verfahrensschritt (Scopingverfahren) durchgeführt. Zielsetzung war es unter anderem, die planungsrechtliche Sicherung und Erweiterung der baulichen Anlagen des bestehenden ansässigen Baustoffhandels. Zudem war damals noch eine zusätzliche Tankstelle mit Verkaufsshop an der OKE vorgesehen.

 

Nach der Beratung in den politischen Gremien erfolgte dann die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2018.

 

Im Rahmen der Erschließungsplanung Anfang 2020 stellte sich heraus, dass die zeichnerische Darstellung an einigen Stellen geändert und angepasst werden müssen.

-       Errichtung einer Lärmschutzwand, anstatt eines Lärmschutzwalles zur Nordmeyerstraße;

-       Einzeichnung der Sichtdreiecke zur OKE;

-       Grenzabstände müssen angepasst werden.

 

Bevor der Bebauungsplan in diesem Jahr dann in die erneute öffentliche Auslegung geht, bedarf es einen Auslegungsbeschluss, der dann zeitnah unter Erläuterung der vorgenommenen Änderungen, erfolgen wird.