Sitzung: 19.11.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Bürgermeister Kaiser gibt einen kurzen Rückblick zum bisherigen Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“.
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“
wurde in der am 13.02.2018 durchgeführten Verwaltungsausschusssitzung gefasst.
Der Geltungsbereich erstreckt sich von der Emsstraße bis einschließlich zum
Baustoffhandel Wessmann.
Für
den kompletten Bereich (von der Emsstraße bis zum Autohaus Woltermann) wurde
damals schon die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und
genehmigt. Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Teilbereich des
Bebauungsplanes gewerbliche Bauflächen vor.
Für
den Bebauungsplan Nr. 68 wurde im Sommer 2018 der erste Verfahrensschritt
(Scopingverfahren) durchgeführt. Zielsetzung war es unter anderem, die
planungsrechtliche Sicherung und Erweiterung der baulichen Anlagen des
bestehenden ansässigen Baustoffhandels. Zudem war damals noch eine zusätzliche
Tankstelle mit Verkaufsshop an der OKE vorgesehen.
Nach
der Beratung in den politischen Gremien erfolgte dann die öffentliche Auslegung
in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2018.
Im
Rahmen der Erschließungsplanung Anfang 2020 stellte sich heraus, dass die
zeichnerische Darstellung an einigen Stellen geändert und angepasst werden
müssen.
- Errichtung einer Lärmschutzwand, anstatt
eines Lärmschutzwalles zur Nordmeyerstraße;
- Einzeichnung der Sichtdreiecke zur OKE;
- Grenzabstände müssen angepasst werden.
Bevor der Bebauungsplan in diesem Jahr dann in die erneute öffentliche
Auslegung geht, bedarf es einen Auslegungsbeschluss, der dann zeitnah unter
Erläuterung der vorgenommenen Änderungen, erfolgen wird.