Sitzung: 24.11.2020 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur sowie Ortsräte Steide und Holsten-Bexten und Ortsvorsteher Hummeldorf
Beschlussempfehlung:
Der Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat die von der Verwaltung
vorgelegte Haushaltssatzung 2021 nebst Haushaltsplan 2021 einschließlich der
Anlagen und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 zu verabschieden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger
Beschluss
Beschlussempfehlung:
Der Ortsrat
Holsten-Bexten empfiehlt dem Rat die von der Verwaltung vorgelegte
Haushaltssatzung 2021 nebst Haushaltsplan 2021 einschließlich der Anlagen und
das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 zu verabschieden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger
Beschluss
Beschlussempfehlung:
Der Ortsrat Steide
empfiehlt dem Rat die von der Verwaltung vorgelegte Haushaltssatzung 2021 nebst
Haushaltsplan 2021 einschließlich der Anlagen und das Investitionsprogramm für
die Jahre 2021 bis 2024 zu verabschieden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger
Beschluss
Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Gemeindeverwaltung den Entwurf
der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2021 mit Anlagen aufgestellt
hat und die Unterlagen zur Einsichtnahme in session eingestellt wurden.
Kämmerer Vogt stellt anhand einer Präsentation den Haushalt 2021 vor.
Laut Planung 2021 ist ein ausgeglichener Ergebnishaushalt zu erzielen. Der
Finanzhaushalt schließt mit einem negativen Saldo ab, der durch die vorhandene
Liquidität der Gemeinde Salzbergen gedeckt werden kann.
Kämmerer Vogt übernimmt die Vorstellung der einzelnen Investitionen. Die
Brutto-Investitionen belaufen sich in 2021 auf 7.710.200,00 €. Kreditaufnahmen
wurden in dem Haushaltsplanentwurf 2021 nicht berücksichtigt. Außerdem wurden
Unterhaltungsmaßnahmen für Grundstücke und Gebäude in Höhe von 614.100,00 €
veranschlagt.
Die Präsentation
ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Aufgrund des Haushaltsplanentwurfes ergibt sich für 2021 folgendes
Haushaltsvolumen:
Die Gemeindeverwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes 2021 mit Anlagen aufgestellt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1
der ordentlichen Erträge auf
18.883.500,00
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf
18.883.500,00 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 Euro
Festgesetzt.
2. im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
18.144.500,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 17.835.200,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
4.233.600,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit
7.710.200,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit
217.300,00 Euro
vorgelegt.
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 Euro
festgesetzt.
Die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie die
Gewerbesteuer werden nicht verändert.
Ratsherr Walter
erkundigt sich danach, wie sich das im
Haushaltsplan abgebildete Diagramm des Landkreises „Schuldenübersicht der
Städte und Gemeinden im Landkreis Emsland zum 31.12.2019“ (Präsentation
Haushalt 2021, S. 34 / Vorbericht des Haushaltsplans 2021, S. 23) durch das
ÖPP-Modell „Neubau der Nepomuk-Kita“ verändert.
Kämmerer Dirk Vogt
erläutert, dass im Entwurf des Haushaltsplans 2021 die Schuldenübersicht als
Anlage beigefügt wurde. Aus der Schuldenübersicht geht hervor, dass die
Schulden aus dem ÖPP-Modell sowie die Kreditschulden getrennt ausgewiesen
werden (siehe Anlage 2; Pkt. 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionstätigkeit / Pkt. 2. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften). Durch die Summierung erfolgt eine höhere
Pro-Kopf-Verschuldung ab 2021, sofern die Gesamtschulden abgebildet werden.
Werden allerdings
nur die Schulden aus Krediten für Investitionstätigkeit in dem Diagramm
abgebildet, dann verringert sich die Pro-Kopf-Verschuldung durch die
kontinuierliche Tilgung (u.a. Sondertilgung).
Bürgermeister Kaiser
führt ergänzend aus, dass man sich seinerzeit seitens des Rates aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit für das ÖPP-Modell entschieden hatte.
Ratsherr Winnemöller
erkundigt sich danach, wie in der Vergangenheit in den Schulen insbesondere in
dem Bereich der IT / EDV investiert wurde. Kämmerer Dirk Vogt erläutert, dass
in der Vergangenheit ein Augenmerk auf die EDV gelegt wurde, insbesondere auf
die Erneuerung der Hardware. Es wurden beispielsweise neue Computer für den
PC-Raum der Oberschule beschafft. Durch die laufenden Erneuerungen der Hardware
sowie der Software kann ein durchschnittliches Volumen von 15.000,00 –
30.000,00 € in der Oberschule angenommen werden. Die Grundschulen und die
Kita’s werden sukzessive mit EDV ausgestattet.
Bürgermeister Kaiser
weist darauf hin, dass die Gemeinde Salzbergen trotz der hohen Steuerkraft im
Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs wegen der derzeitigen Pandemie eine
Ausgleichszahlung zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen in Höhe von
182.100,00 € vom Land Niedersachsen erwartet.
Ratsherr Walter erkundigt sich danach, wie sich
die Ausgleichszahlung auf die Kreisumlage auswirkt.
Die
Ausgleichszahlung der Gewerbesteuerausfälle wird wie Ist-Aufkommen aus der
Gewerbesteuer für den kommunalen Finanzausgleich behandelt und wird der
Steuerkraft 2020 zugerechnet. Die Ausgleichsbetrag wird bei der Kreisumlage
berücksichtigt, nicht jedoch bei der Gewerbesteuerumlage. Dies führt zu einer
Erhöhung der Kreisumlage.