Beschlussempfehlung:

Der Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat die von der Verwaltung vorgelegte Haushaltssatzung 2021 nebst Haushaltsplan 2021 einschließlich der Anlagen und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 zu verabschieden.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Ortsrat Holsten-Bexten empfiehlt dem Rat die von der Verwaltung vorgelegte Haushaltssatzung 2021 nebst Haushaltsplan 2021 einschließlich der Anlagen und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 zu verabschieden.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Ortsrat Steide empfiehlt dem Rat die von der Verwaltung vorgelegte Haushaltssatzung 2021 nebst Haushaltsplan 2021 einschließlich der Anlagen und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 zu verabschieden.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

 


Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Gemeindeverwaltung den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2021 mit Anlagen aufgestellt hat und die Unterlagen zur Einsichtnahme in session eingestellt wurden.

 

Kämmerer Vogt stellt anhand einer Präsentation den Haushalt 2021 vor. Laut Planung 2021 ist ein ausgeglichener Ergebnishaushalt zu erzielen. Der Finanzhaushalt schließt mit einem negativen Saldo ab, der durch die vorhandene Liquidität der Gemeinde Salzbergen gedeckt werden kann.

 

Kämmerer Vogt übernimmt die Vorstellung der einzelnen Investitionen. Die Brutto-Investitionen belaufen sich in 2021 auf 7.710.200,00 €. Kreditaufnahmen wurden in dem Haushaltsplanentwurf 2021 nicht berücksichtigt. Außerdem wurden Unterhaltungsmaßnahmen für Grundstücke und Gebäude in Höhe von 614.100,00 € veranschlagt.

 

Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund des Haushaltsplanentwurfes ergibt sich für 2021 folgendes Haushaltsvolumen:

Die Gemeindeverwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 mit Anlagen aufgestellt.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1   der ordentlichen Erträge auf                                                                  18.883.500,00 Euro

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                     18.883.500,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                                                         0 Euro

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                                             0 Euro

 

Festgesetzt.

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          18.144.500,00 Euro

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                         17.835.200,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                               4.233.600,00 Euro

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                              7.710.200,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                                                       0 Euro

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                             217.300,00 Euro

 

vorgelegt.

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 Euro festgesetzt.

 

Die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer werden nicht verändert.

 

Ratsherr Walter erkundigt sich danach,  wie sich das im Haushaltsplan abgebildete Diagramm des Landkreises „Schuldenübersicht der Städte und Gemeinden im Landkreis Emsland zum 31.12.2019“ (Präsentation Haushalt 2021, S. 34 / Vorbericht des Haushaltsplans 2021, S. 23) durch das ÖPP-Modell „Neubau der Nepomuk-Kita“ verändert.

 

Kämmerer Dirk Vogt erläutert, dass im Entwurf des Haushaltsplans 2021 die Schuldenübersicht als Anlage beigefügt wurde. Aus der Schuldenübersicht geht hervor, dass die Schulden aus dem ÖPP-Modell sowie die Kreditschulden getrennt ausgewiesen werden (siehe Anlage 2; Pkt. 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionstätigkeit / Pkt. 2. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften). Durch die Summierung erfolgt eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung ab 2021, sofern die Gesamtschulden abgebildet werden.

 

Werden allerdings nur die Schulden aus Krediten für Investitionstätigkeit in dem Diagramm abgebildet, dann verringert sich die Pro-Kopf-Verschuldung durch die kontinuierliche Tilgung (u.a. Sondertilgung).

 

Bürgermeister Kaiser führt ergänzend aus, dass man sich seinerzeit seitens des Rates aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für das ÖPP-Modell entschieden hatte.

 

Ratsherr Winnemöller erkundigt sich danach, wie in der Vergangenheit in den Schulen insbesondere in dem Bereich der IT / EDV investiert wurde. Kämmerer Dirk Vogt erläutert, dass in der Vergangenheit ein Augenmerk auf die EDV gelegt wurde, insbesondere auf die Erneuerung der Hardware. Es wurden beispielsweise neue Computer für den PC-Raum der Oberschule beschafft. Durch die laufenden Erneuerungen der Hardware sowie der Software kann ein durchschnittliches Volumen von 15.000,00 – 30.000,00 € in der Oberschule angenommen werden. Die Grundschulen und die Kita’s werden sukzessive mit EDV ausgestattet.

 

Bürgermeister Kaiser weist darauf hin, dass die Gemeinde Salzbergen trotz der hohen Steuerkraft im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs wegen der derzeitigen Pandemie eine Ausgleichszahlung zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen in Höhe von 182.100,00 € vom Land Niedersachsen erwartet.

 

Ratsherr Walter erkundigt sich danach, wie sich die Ausgleichszahlung auf die Kreisumlage auswirkt.

 

Die Ausgleichszahlung der Gewerbesteuerausfälle wird wie Ist-Aufkommen aus der Gewerbesteuer für den kommunalen Finanzausgleich behandelt und wird der Steuerkraft 2020 zugerechnet. Die Ausgleichsbetrag wird bei der Kreisumlage berücksichtigt, nicht jedoch bei der Gewerbesteuerumlage. Dies führt zu einer Erhöhung der Kreisumlage.