Die Baugenehmigung steht immer noch aus. Der Antrage musste noch einmal nachgebessert werden. Insbesondere wird der Bereich des Störfall-Abstandskreises, der das Grundstück tangiert, vollständig von Nutzung freigehalten. Es steht jedoch genügend Außenfläche im Sinne des Kita-Gesetzes zur Verfügung. Der Landkreis hat zugesagt, jetzt umgehend die Genehmigung zu erteilen.

 

Da unter diesen Umständen die Außenspielanlagen auf das unbedingte Mindestmaß aufgrund der zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen im einschlägigen Bebauungsplan reduziert werden, sollte überlegt werden, ob aus dem nördlichen Gebiet anteilige Grundstücksflächen der Kindertagesstätte zusätzlich zugeschlagen werden. Entsprechend hat für diese Flächen die Bauleitplanung zu erfolgen.