Sitzung: 08.10.2020 Rat
Die
Baugenehmigung steht immer noch aus. Der Antrage musste noch einmal
nachgebessert werden. Insbesondere wird der Bereich des
Störfall-Abstandskreises, der das Grundstück tangiert, vollständig von Nutzung
freigehalten. Es steht jedoch genügend Außenfläche im Sinne des Kita-Gesetzes
zur Verfügung. Der Landkreis hat zugesagt, jetzt umgehend die Genehmigung zu
erteilen.
Da
unter diesen Umständen die Außenspielanlagen auf das unbedingte Mindestmaß
aufgrund der zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen im einschlägigen
Bebauungsplan reduziert werden, sollte überlegt werden, ob aus dem nördlichen
Gebiet anteilige Grundstücksflächen der Kindertagesstätte zusätzlich
zugeschlagen werden. Entsprechend hat für diese Flächen die Bauleitplanung zu
erfolgen.