Der städtebauliche Vertrag wird derzeit abschließend überarbeitet und kurzfristig dem Vorhabenträger zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Nach Abschluss des Vertrages wird mit dem ersten Verfahrensschritt (Scoping-Verfahren) begonnen.

Gegenstand des Vertrages wird auch die Einräumung eines Rechtes zu Gunsten der Gemeinde, eine Slipanlage am Hengemühlensee samt Zuwegung von der Holsterfeldstraße anzulegen. Eine Slipanlage ist an der geplanten Stelle bereits im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen, aber nicht durch die Eigentümer errichtet worden.

Die Gemeinde hat aber nunmehr ein gesteigertes Interesse, an dieser Stelle Rettungsboote zu Wasser lassen zu können und auch den geplanten Schlauchwagen zum Abpumpen von Löschwasser hier anfahren lassen zu können. Die Slipanlage nebst Weg muss dann aber auf Kosten der Gemeinde angelegt werden.