Sitzung: 17.09.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Der städtebauliche Vertrag wird derzeit abschließend
überarbeitet und kurzfristig dem Vorhabenträger zur Unterzeichnung vorgelegt
wird. Nach Abschluss des Vertrages wird mit dem ersten Verfahrensschritt
(Scoping-Verfahren) begonnen.
Gegenstand des Vertrages wird auch die Einräumung
eines Rechtes zu Gunsten der Gemeinde, eine Slipanlage am Hengemühlensee samt
Zuwegung von der Holsterfeldstraße anzulegen. Eine Slipanlage ist an der
geplanten Stelle bereits im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen, aber nicht
durch die Eigentümer errichtet worden.
Die Gemeinde hat aber nunmehr ein gesteigertes
Interesse, an dieser Stelle Rettungsboote zu Wasser lassen zu können und auch
den geplanten Schlauchwagen zum Abpumpen von Löschwasser hier anfahren lassen
zu können. Die Slipanlage nebst Weg muss dann aber auf Kosten der Gemeinde
angelegt werden.