Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die in der Beratung festgelegten Maßnahmen werden der BauBeBon zu Integration und weiteren Bearbeitung in das fortzuschreibende ISEK empfohlen. Kosten sind zu schätzen und alternative Fördermöglichkeiten zu finden.

 


Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 062/220 und die dazugehörige Anlage „Salzbergen-Ortskern, Fortschreibung des ISEK“, Verfasser BauBeCon, Stand: 05.2020.

Bürgermeister Kaiser führt kurz in das Thema ein. Er erläutert, dass die Regularien des Bundes und der Länder zum Städtebauförderprogramm Anfang des Jahres neu strukturiert worden sind. Die bisherigen sechs Städtebauförderprogramme wurden hierbei in drei neue Programme überführt. Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, aus dem bislang die Salzbergener Sanierungsmaßnahmen finanziert wurde, wird künftig das Programm „Lebendige Zentren“ überführt werden. Zur Überleitung der bisherigen Fördergebiete in die neue Programmstruktur der Städtebauförderung sind Ergänzungen entsprechend der genannten neuen Anforderungen an die integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte inklusive einer Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht erforderlich.

Dabei soll nun die Chance genutzt werden, den Förderrahmen für die Salzbergener Ortskernsanierung zu erweitern und neue Maßnahmen und Projekte zu berücksichtigen.

Zur Festlegung der Maßnahmen, die in dem fortgeschriebenen ISEK Niederschlag finden soll, werden im Folgenden noch einmal alle Maßnahmen aufgelistet, die bis dato noch nicht begonnen wurden:

Maßnahmen (ISEK 2020)

weitere Bauabschnitte (Tiefbau):

Bahnhofsumfeld West

Bahnhofstraße Ost (evtl. mit Bahnhofsumfeld West)

Bahnhofsumfeld Ost (inkl. Erwerb Lindenstraße 3)

Gillenbrink (inkl. Teilparkplatz Aldi/Combi)

Poststraße Süd

Bahnhofstraße West II

Lindenstraße Nord (kombiniert mit Umbau Kreuzung Mehringer-/Emsstraße)

Lindenstraße Mitte (kombiniert mit Bahnhofsumfeld Ost)

Lindenstraße Süd

Molkereiplatz

Parkplatz Wessels, Poststraße

Neu:

Parkplatz Schütte, Poststraße

Neuer Markt I (Parkplatz Gemeinde)

Neuer Markt II (Parkplatz Boyer)

Franz-Schratz-Straße Nord

Franz-Schratz-Straße Süd

Sudmeyer Straße

Freiherr-von-Twickel-Straße

Wessendorfstraße West

Wessendorfstraße Ost

Beleuchtung Kirchplatz Ost/Süd  (BA3)

Hochbaumaßnahmen:

Hannoverscher Güterschuppen

Holländischer Güterschuppen

Neues Rathaus (nicht förderfähig)

Altes Rathaus, Nachnutzung

Gebietserweiterung:

Hügelweg, inkl.  nördl. Bebauung

-       Hügelweg Ost

-       Hügelweg West

Parkplatz Friedhof

Grundstück Nitsche

Feuerwehrmuseum

Overhuesweg

nur fördertechnischen Einbezug

Am Feldkamp (Kreuzung Hügelweg bis K+K-Einfahrt, s. BA 4.1)

Klimaschutz

Beete (Bepflanzung vgl. Kirchplatz

Bäume (Bestandserhaltung, Neuanpflanzung)

Dachbegrünung (Bahnhofsgebäude)

Photovoltaik (Beratung, gemeindeeigene Gebäude)

Fernwärme (JH Bioenergie)

RW-Rückhaltung (Retention) (z.B. Rigolen unter Plätzen)

altern. Wärmeversorgung (LWP)

Energieberatung (ggf. Installation eines Sanierungsmanagement)

Förderung des Radverkehrs (Fahrradschutzstreifen, Shared Space, Mobilstationen Bahnhof)

Förderung ÖPNV (Bahnhofsumfeld)

Gestaltungselemente

(ggf. als Verfügungsfonds: 50% Gemeinde/Privat - 50% Städtebauförderung)

Kunst am Kasten (Verschönerung der Schaltkästen in den Straßen)

Denkmale (z.B. Thema Textilgeschichte, Kreuzung Overhuesweg/Bahnhofstraße, Denkmalslok)

Wasserspiele (Kirchplatz Ost, Bahnhofsvorplatz)

Spielplatzflächen (in Straßenraum integriert, Bereich Feuerwehrmuseum alt)

Es sollte eine Festlegung der Maßnahmen erfolgen, die dann in der Fortschreibung des ISEK näher erläutert werden. Hiermit ist die BauBeCon bereits beauftragt. Hierzu gehören dann auch entsprechende Kostenschätzungen.

Im Nachgang ist eine Priorisierung der Maßnahmen festzulegen. Es ist davon auszugehen, dass zeitliche Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Maßnahmen bestehen (z.B. Bahnhofsumfeld mit Bahnhofstraße oder Lindenstraße), die eine Reihenfolge vorbestimmen.

 

Nachdem Bürgermeister Kaiser die einzelnen Maßnahmen erläutert hat, bekräftigt Ratsherr Bültel, dass die Priorisierung der Maßnahmen von hoher Bedeutung sei. Es müsse festgelegt werden, welchen Maßnahmen Vorrang gewährt werden muss.

Die jeweilige Maßnahmenumsetzung sollte vorrangig schuldenfrei erfolgen.

 

Ausschussvorsitzender Vehring gibt zu Bedenken, dass möglichst viele Maßnahmen zunächst mit in das Programm aufgenommen werden sollen. Über die einzelnen Maßnahmen werde dann zu gegebener Zeit nochmals separat entschieden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Casper über welchen Zeitraum das Programm läuft, teilt Bürgermeister Kaiser, dass es hierfür keinen genauen Zeitrahmen gibt.

 

Ratsherr Schöttler begrüßt die erläuterten Maßnahmen und schlägt vor, diese so aufzunehmen und weiter zu verfolgen.