Sitzung: 17.09.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/111/2020
Beschlussempfehlung:
Die in der Beratung festgelegten Maßnahmen werden der BauBeBon zu
Integration und weiteren Bearbeitung in das fortzuschreibende ISEK empfohlen.
Kosten sind zu schätzen und alternative Fördermöglichkeiten zu finden.
Es wird Bezug genommen auf die
Vorlage 062/220 und die dazugehörige Anlage „Salzbergen-Ortskern,
Fortschreibung des ISEK“, Verfasser BauBeCon, Stand: 05.2020.
Bürgermeister Kaiser führt kurz
in das Thema ein. Er erläutert, dass die Regularien des Bundes und der Länder
zum Städtebauförderprogramm Anfang des Jahres neu strukturiert worden sind. Die
bisherigen sechs Städtebauförderprogramme wurden hierbei in drei neue Programme
überführt. Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, aus dem bislang die
Salzbergener Sanierungsmaßnahmen finanziert wurde, wird künftig das Programm
„Lebendige Zentren“ überführt werden. Zur Überleitung der bisherigen
Fördergebiete in die neue Programmstruktur der Städtebauförderung sind
Ergänzungen entsprechend der genannten neuen Anforderungen an die integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzepte inklusive einer Überarbeitung der Kosten-
und Finanzierungsübersicht erforderlich.
Dabei soll nun die Chance
genutzt werden, den Förderrahmen für die Salzbergener Ortskernsanierung zu
erweitern und neue Maßnahmen und Projekte zu berücksichtigen.
Zur Festlegung der Maßnahmen,
die in dem fortgeschriebenen ISEK Niederschlag finden soll, werden im Folgenden
noch einmal alle Maßnahmen aufgelistet, die bis dato noch nicht begonnen wurden:
Maßnahmen (ISEK 2020) |
weitere Bauabschnitte (Tiefbau): |
Bahnhofsumfeld West |
Bahnhofstraße Ost (evtl. mit Bahnhofsumfeld West) |
Bahnhofsumfeld Ost (inkl. Erwerb Lindenstraße 3) |
Gillenbrink (inkl. Teilparkplatz Aldi/Combi) |
Poststraße Süd |
Bahnhofstraße West II |
Lindenstraße Nord (kombiniert mit Umbau Kreuzung
Mehringer-/Emsstraße) |
Lindenstraße Mitte (kombiniert mit Bahnhofsumfeld Ost) |
Lindenstraße Süd |
Molkereiplatz |
Parkplatz Wessels, Poststraße |
Neu: |
Parkplatz Schütte, Poststraße |
Neuer Markt I (Parkplatz Gemeinde) |
Neuer Markt II (Parkplatz Boyer) |
Franz-Schratz-Straße Nord |
Franz-Schratz-Straße Süd |
Sudmeyer Straße |
Freiherr-von-Twickel-Straße |
Wessendorfstraße West |
Wessendorfstraße Ost |
Beleuchtung Kirchplatz Ost/Süd (BA3) |
Hochbaumaßnahmen: |
Hannoverscher Güterschuppen |
Holländischer Güterschuppen |
Neues Rathaus (nicht förderfähig) |
Altes Rathaus, Nachnutzung |
Gebietserweiterung: |
Hügelweg, inkl.
nördl. Bebauung |
-
Hügelweg Ost |
-
Hügelweg West |
Parkplatz Friedhof |
Grundstück Nitsche |
Feuerwehrmuseum |
Overhuesweg |
nur fördertechnischen Einbezug |
Am Feldkamp (Kreuzung Hügelweg bis K+K-Einfahrt, s. BA
4.1) |
Klimaschutz |
Beete (Bepflanzung vgl. Kirchplatz |
Bäume (Bestandserhaltung, Neuanpflanzung) |
Dachbegrünung (Bahnhofsgebäude) |
Photovoltaik (Beratung, gemeindeeigene Gebäude) |
Fernwärme (JH Bioenergie) |
RW-Rückhaltung (Retention) (z.B. Rigolen unter Plätzen) |
altern. Wärmeversorgung (LWP) |
Energieberatung (ggf. Installation eines
Sanierungsmanagement) |
Förderung des Radverkehrs (Fahrradschutzstreifen, Shared
Space, Mobilstationen Bahnhof) |
Förderung ÖPNV (Bahnhofsumfeld) |
Gestaltungselemente (ggf. als Verfügungsfonds: 50% Gemeinde/Privat - 50%
Städtebauförderung) |
Kunst am Kasten (Verschönerung der Schaltkästen in den
Straßen) |
Denkmale (z.B. Thema Textilgeschichte, Kreuzung
Overhuesweg/Bahnhofstraße, Denkmalslok) |
Wasserspiele (Kirchplatz Ost, Bahnhofsvorplatz) |
Spielplatzflächen (in Straßenraum integriert, Bereich
Feuerwehrmuseum alt) |
Es sollte eine Festlegung der
Maßnahmen erfolgen, die dann in der Fortschreibung des ISEK näher erläutert
werden. Hiermit ist die BauBeCon bereits beauftragt. Hierzu gehören dann auch
entsprechende Kostenschätzungen.
Im Nachgang ist eine Priorisierung der Maßnahmen festzulegen. Es ist
davon auszugehen, dass zeitliche Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen
Maßnahmen bestehen (z.B. Bahnhofsumfeld mit Bahnhofstraße oder Lindenstraße),
die eine Reihenfolge vorbestimmen.
Nachdem Bürgermeister Kaiser die einzelnen Maßnahmen erläutert hat,
bekräftigt Ratsherr Bültel, dass die Priorisierung der Maßnahmen von hoher
Bedeutung sei. Es müsse festgelegt werden, welchen Maßnahmen Vorrang gewährt
werden muss.
Die jeweilige Maßnahmenumsetzung sollte vorrangig schuldenfrei erfolgen.
Ausschussvorsitzender Vehring gibt zu Bedenken, dass möglichst viele
Maßnahmen zunächst mit in das Programm aufgenommen werden sollen. Über die
einzelnen Maßnahmen werde dann zu gegebener Zeit nochmals separat entschieden.
Auf Nachfrage von Ratsherr Casper über welchen Zeitraum das Programm
läuft, teilt Bürgermeister Kaiser, dass es hierfür keinen genauen Zeitrahmen
gibt.
Ratsherr Schöttler begrüßt die erläuterten Maßnahmen und schlägt vor,
diese so aufzunehmen und weiter zu verfolgen.