Für eine Waldfläche am Steckelower, zwischen dem Neubau Holstener Weg 48a und Steckelower 53, die sich in einem gültigen Bebauungsplan (Mischgebietsausweisung) befindet, bittet der Antragssteller um Klärung, ob und unter welchen Umständen ein Wohnhaus errichtet werden darf.