Die Eigentümerin des Grundstückes Feldstraße 18 hat eine Bauvoranfrage dahingehend gestellt, ob auf dem Grundstück ein neues Wohnhaus errichtet werden kann unter Aufgabe der Wohnnutzung des bestehenden Wohngebäudes. Dieses soll für Zwecke der Pferdehaltung umgenutzt werden. Für den Neubau soll eine vorhandene Scheune abgerissen werden.