Die Feldstraße ist grundsätzlich – bis auf die Straßenbeleuchtung fertiggestellt. Eine beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung für den ausgebauten Straßenbereich auf 50 km/h wurde, trotz vorheriger mündlicher Zusage des Landkreises, nachträglich abgelehnt. Das bedeutet, dass in diesem Bereich weiterhin eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig ist. Die Ablehnung kann nicht ohne weiteres hingenommen werden. Aus diesem Grunde findet Anfang September ein Ortstermin mit der Verkehrsbehörde statt. Besonders ärgerlich ist, sollte sich keine Änderung ergeben, dass die bereits errichteten vier Straßenleuchten wieder in größeren Abstand zum Fahrbahnrand versetzt werden müssten. Dieses ist aufgrund der begrenzten Straßenparzelle aber faktisch nicht möglich, ohne sich mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke zu einigen.

 

Die Verkehrsbehörde ist dahingehend zu kritisieren, dass nicht rechtzeitig verbindliche Aussagen über die notwendigen verkehrsbehördlichen Regelungen getroffen, geschweige denn beschieden werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist maßgeblich für die Stellung der Straßenbeleuchtung bzw. der Ausführung notwendiger Anprallsicherung.

 

In diesem Fall geht die Straßenbehörde nachweislich irrig davon aus, dass auf diesen Straßenabschnitt keine Grundstückszufahren führen. Dieses widerlegt offensichtlich die Situation am Pferdepark mit zwei bestehenden Zufahrten auf die Feldstraße. Zudem werden mit der Ansiedlung der Fa. Ela-Container und Oberflächenpark Holsterfeld drei zusätzliche Zufahrten folgen.

 

Abgelehnt wurde zudem auch die beantragte Versetzung des Ortseingangsschildes im Bereich des Wohnbaugebietes Feldhook III. Die favorisierte „Rechts vor Links- Regelung“ im Bereich der Einmündungen zum Baugebiet Feldhook III ist damit hinfällig. In dem o.g. Termin mit der Verkehrskommission soll auch hier eine Lösung zumindest derart angestrebt werden, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h erzielt wird.