Sitzung: 01.09.2020 Ortsrat Holsten-Bexten
Die Feldstraße ist grundsätzlich – bis auf die
Straßenbeleuchtung fertiggestellt. Eine beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung
für den ausgebauten Straßenbereich auf 50 km/h wurde, trotz vorheriger
mündlicher Zusage des Landkreises, nachträglich abgelehnt. Das bedeutet, dass
in diesem Bereich weiterhin eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig ist. Die
Ablehnung kann nicht ohne weiteres hingenommen werden. Aus diesem Grunde findet
Anfang September ein Ortstermin mit der Verkehrsbehörde statt. Besonders ärgerlich
ist, sollte sich keine Änderung ergeben, dass die bereits errichteten vier
Straßenleuchten wieder in größeren Abstand zum Fahrbahnrand versetzt werden
müssten. Dieses ist aufgrund der begrenzten Straßenparzelle aber faktisch nicht
möglich, ohne sich mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke zu einigen.
Die Verkehrsbehörde ist dahingehend zu kritisieren,
dass nicht rechtzeitig verbindliche Aussagen über die notwendigen
verkehrsbehördlichen Regelungen getroffen, geschweige denn beschieden werden.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist maßgeblich für die Stellung der
Straßenbeleuchtung bzw. der Ausführung notwendiger Anprallsicherung.
In diesem Fall geht die Straßenbehörde nachweislich
irrig davon aus, dass auf diesen Straßenabschnitt keine Grundstückszufahren
führen. Dieses widerlegt offensichtlich die Situation am Pferdepark mit zwei
bestehenden Zufahrten auf die Feldstraße. Zudem werden mit der Ansiedlung der
Fa. Ela-Container und Oberflächenpark Holsterfeld drei zusätzliche Zufahrten
folgen.
Abgelehnt wurde zudem auch die beantragte Versetzung
des Ortseingangsschildes im Bereich des Wohnbaugebietes Feldhook III. Die
favorisierte „Rechts vor Links- Regelung“ im Bereich der Einmündungen zum
Baugebiet Feldhook III ist damit hinfällig. In dem o.g. Termin mit der
Verkehrskommission soll auch hier eine Lösung zumindest derart angestrebt
werden, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h erzielt wird.