Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Industriegebiet Holsterfeld, 2. Teilbereich“ einschließlich Begründung und Anlagen.

 


Darlegung des Sachverhaltes:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 die Aufstellung des oben angegebenen Bebauungsplanes beschlossen. Da durch diese Änderung die Grundzüge der Ursprungsplanung nicht berührt werden, soll dieser Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch aufgestellt werden. Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auch auf eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet. Es besteht jedoch die Pflicht, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich im Rahmen einer bestimmten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung informieren kann.

 

Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Hierzu ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Während  eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden dann Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen