Sitzung: 01.09.2020 Ortsrat Holsten-Bexten
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschlussempfehlung
a)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die 13.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung
und Erweiterung“ aufzustellen.
b)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die
öffentliche Auslegung des Entwurfs der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50
„Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ einschließlich
Begründung nebst Anlagen.
a)
Nachdem die Trampolinhalle Kiwi-Jump in Holsterfeld geschlossen wurde,
fand ein gemeinsames Gespräch mit der Eigentümerin des Gewerbegrundstückes
statt. Derzeit wird überlegt, für die Halle eine andere Nutzungsmöglichkeit zu
schaffen und sie ggfls. zu erweitern.
Um unter anderem eine bessere Sicht von der B 70 zu schaffen, wurde
bereits der angelegte Schutzwall zwischen den Flächen von KFC und Kiwi-Jump vor
kurzem abgetragen.
Mit der Ansiedlung der Systemgastronomie KFC sind im Zuge der damals
durchgeführten Erschließungsarbeiten u.a. die im Bebauungsplan festgesetzten
Lärmschutzwälle an der Straße Holsterfeld zurückgebaut worden. Da die
Lärmschutzwälle im aktuell gültigen Bebauungsplan noch ausgewiesen sind, soll
diese Bebauungsplanänderung auch dazu dienen, die Festsetzungen an die
tatsächlichen Gegebenheiten und Nutzungsstrukturen anzupassen.
Aufgrund der Entfernung der Wallanlagen kann nun die Möglichkeit
geschaffen werden, die Grundstücke Holsterfeld 1 (KFC) und Holsterfeld 3
(bisher Kiwi-Jump) weiter auszunutzen. Daher ist mit der Bebauungsplanänderung
vorgesehen, das Sondergebiet auf den Flächen von Kiwi-Jump zu erweitern. Für
die KFC-Flächen würde eine Ausweitung der überbaubaren Gewerbeflächen (GE) in
Betracht kommen.
Zudem ist der Wunsch geäußert worden, eine weitere Zuwegung entlang des
Pendlerparkplatzes zum Grundstück Holsterfeld 3 herzustellen. Diese Zuwegung
wurde im Rahmen der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 als private
Verkehrsfläche bereits berücksichtigt.
Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist zunächst der
notwendige Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.
b)
Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet
Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ soll in einem verkürzten Verfahren
gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.
Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auch auf eine
frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet. Es besteht jedoch die
gesetzliche Pflicht, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich im
Rahmen einer bestimmten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser
Planung zu informieren.
Dies kann im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Hierzu ist
ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Für die Dauer eines Monats haben Bürger wie
auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.