Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ aufzustellen.

 

b)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ einschließlich Begründung nebst Anlagen.

 


a)

Nachdem die Trampolinhalle Kiwi-Jump in Holsterfeld geschlossen wurde, fand ein gemeinsames Gespräch mit der Eigentümerin des Gewerbegrundstückes statt. Derzeit wird überlegt, für die Halle eine andere Nutzungsmöglichkeit zu schaffen und sie ggfls. zu erweitern.

 

Um unter anderem eine bessere Sicht von der B 70 zu schaffen, wurde bereits der angelegte Schutzwall zwischen den Flächen von KFC und Kiwi-Jump vor kurzem abgetragen.

Mit der Ansiedlung der Systemgastronomie KFC sind im Zuge der damals durchgeführten Erschließungsarbeiten u.a. die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmschutzwälle an der Straße Holsterfeld zurückgebaut worden. Da die Lärmschutzwälle im aktuell gültigen Bebauungsplan noch ausgewiesen sind, soll diese Bebauungsplanänderung auch dazu dienen, die Festsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten und Nutzungsstrukturen anzupassen.

Aufgrund der Entfernung der Wallanlagen kann nun die Möglichkeit geschaffen werden, die Grundstücke Holsterfeld 1 (KFC) und Holsterfeld 3 (bisher Kiwi-Jump) weiter auszunutzen. Daher ist mit der Bebauungsplanänderung vorgesehen, das Sondergebiet auf den Flächen von Kiwi-Jump zu erweitern. Für die KFC-Flächen würde eine Ausweitung der überbaubaren Gewerbeflächen (GE) in Betracht kommen.

 

Zudem ist der Wunsch geäußert worden, eine weitere Zuwegung entlang des Pendlerparkplatzes zum Grundstück Holsterfeld 3 herzustellen. Diese Zuwegung wurde im Rahmen der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 als private Verkehrsfläche bereits berücksichtigt.

Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist zunächst der notwendige Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

b)

Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ soll in einem verkürzten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auch auf eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet. Es besteht jedoch die gesetzliche Pflicht, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich im Rahmen einer bestimmten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren.

 

Dies kann im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Hierzu ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Für die Dauer eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.