Rathausöffnung

Seit dem 12.05. ist das Rathaus (immer noch mit Terminvergabe) wieder geöffnet. Ab Monat Juli wird das Rathaus auch jeweils am 1. Samstag des Monats wieder vormittags  geöffnet sein. Für Besuche sind samstags keine Terminabsprachen notwendig, in der Woche sind aber auch im Juli und August vorhergehende telefonische Terminabsprachen notwendig. Entsprechende Hygiene- und Sicherheitsregeln (Mund- Naseschutz, getrennter Ein- und Ausgang, Desinfektionsspender, Spuckschutzscheiben usw.) sind einzuhalten. Bislang funktioniert die Umsetzung reibungslos.

 

Veranstaltungen

 Aufgrund der Beschlüsse des Bundes/der Länder im Kanzleramt am 17.06. sollen Großveranstaltungen sowie Volksfeste und dergleichen jetzt grundsätzlich bis mindestens Ende Oktober untersagt. Das heißt, dass auch die Salzbergener Kirmes in diesem Jahr nicht stattfinden wird.

 

Hallenbad

Das Hallenbad wurde am 11.06. unter Beachtung der Vorgaben und Änderung der Badezeiten wieder geöffnet.

 Aufgrund der aktuell gültigen Verordnungslage herrschen jedoch noch weitreichende Einschränken im Badbetrieb. Abstandsregelungen gelten wie überall auch hier. Außerhalb, wie auch innerhalb des Schwimmbeckens. Eine entsprechende Ergänzung zur bestehenden Badeordnung und diverse Maßnahmen (Abstandsmarken, Abtrassierungen, Minimierung der Duschen und vieles Weitere) lassen trotz allem ein Schwimmen zu.

Sport

Die Nutzung von Sportflächen und Hallen wird unter Auflagen wieder zugelassen. Verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Regeln sind die nutzenden Sportvereine. Die Duschen und Umkleidekabinen bleiben weiterhin geschlossen, da die Einhaltung der Hygienevorschriften aufgrund der verschiedenen Nutzergruppen nicht gewährleistet ist.

Bolzplätze und Beachvolleyballfelder bleiben vorerst weiterhin geschlossen, da diese von Jedermann genutzt und die Einhaltung der Abstandsregeln und Dokumentationspflichten hier nicht kontrolliert werden können.

 

Kulturveranstaltungen

Ab der 5. Stufe (22.06.) können kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen im Freien, aber auch drinnen - ausschließlich als Sitzveranstaltung- stattfinden. Abstandsregeln (1,5 m) sind einzuhalten, drinnen gilt eine Pflicht zur Mund- Naseschutzbedeckung. Eine Kontaktdatenerfassung ist erforderlich und ein Zugangsmanagement vorgeschrieben.

 

 

Hotels

Der Übernachtungstourismus ist wieder zu 100% zugelassen.

 

Kindertagesstätten/Schulen

Der sogenannten „eingeschränkte Regelbetrieb“ in den Kindertagesstätten beginnt ab dem 22. Juni. Die Notbetreuung endet damit.

Der Regelbetrieb an den Schulen soll – sofern es die Infektionslage zulässt – nach den Schulferien wieder aufgenommen werden.