Sitzung: 24.06.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen
beschließt die Erhebung von Gebühren für die Notbetreuung in den
Kindertagesstätten. Die Beiträge werden aufgrund der tatsächlichen tageweisen
Anwesenheit der Kinder in den Kindertagesstätten zu den in dieser Beschlussvorlage
dargestellten Tagessätzen ermittelt.
Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt, da in Kürze eine Beratung der
Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis zu diesem Thema stattfinden soll und sich
Änderungen bzw. ein einheitliches Vorgehen ergeben könnten.
Mit der Schließung der Kindertagesstätten verbunden mit dem
Betretungsverbot ab dem 16.03.2020 wurde von Anfang an die Möglichkeit der
Inanspruchnahme einer Notbetreuung gegeben. Zunächst war dies nur für Familien,
in denen beide Sorgeberichtigten in systemrelevanten Berufen tätig waren,
möglich.
Mit der schrittweisen Neufassung
der Infektionsschutzverordnung des Landes Niedersachsen war die Möglichkeit der
Inanspruchnahme einer Notbetreuung in den Kindertagesstätten sukzessive
ausgeweitet worden. Dadurch haben sich die Zahl der in den Notfallgruppen
betreuten Kinder und auch der Umfang der Betreuung stetig erhöht.
In den vergangenen Monaten hatte
die Gemeinde Salzbergen als Kostenträgerin von einer Erhebung von Beiträgen für
die Monate April und Mai abgesehen und auch bisher für die Notbetreuung keine
Beiträge erhoben.
Für die Kinder, die die
Kindertagesstätten infolge der angeordneten Schließung weiterhin nicht besuchen
oder nicht in Tagespflege betreut werden können, soll das auch für den Juni
gelten.
Mit Rücksicht auf die Eltern,
die während der Schließung keine Betreuungsmöglichkeit in den
Kindertagesstätten hatten, kann die vollständige Freistellung von Beiträgen für
die Notbetreuung nicht erfolgen.
Die Gemeinden, Samtgemeinden und
Städte im Landkreis Emsland haben sich darauf verständigt, dass für die
Notbetreuung entsprechend der in Anspruch genommenen Betreuungszeit
grundsätzlich Beiträge erhoben werden.
Da der Umfang der in Anspruch
genommenen Notbetreuung sehr unterschiedlich ist und teilweise auch variiert,
ist eine Abrechnung zu den üblichen Zahlungsterminen nicht möglich. Die
Abrechnung soll daher voraussichtlich erst nach Ende des Kindergartenjahres im
August erfolgen.
Es ist geplant, einen Tagessatz
abhängig von der Einkommensstufe und dem bereits festgesetzten
Jahres-Regel-Beitragssatz zu erheben. Berechnungsgrundlage für den Tagessatz
ist Monatsbeitrag * Monate = Jahresbeitrag * Arbeitstage bei 5 Tagewoche in
2020 in Niedersachsen = ermittelter Tagessatz.
Das ergibt für die einzelnen Einkommensstufen
und Betreuungsform die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Tagessätze.
(Anm.: die Auflistung in der unten angefügten Tabelle gibt keine abschließende
Aufstellung aller möglichen Beitragskonstellationen her. Es handelt sich in der
Darstellung lediglich um die Grundbeiträge, die Beiträge können bedingt durch
die Regelungen, dass für jedes weitere kindergeldberechtige Kind 5 €
Gebührenermäßigung auf den Monatsbeitrag gewährt werden und bei einem 2. und
weiterem beitragspflichtigen Kind für das 2. bzw. weitere beitragspflichtige
Kind jeweils nur die Hälfte des Grundbeitrages zu zahlen ist, im Einzelfall
abweichen.)
Betreuungs-zeit |
Einkommens-stufe |
Monats-beitrag |
Monate |
Jahres-beitrag |
Arbeits-tage
2020 (5 T.) |
Tages-satz |
5
Std. |
I |
71,00
€ |
12 |
852,00
€ |
255 |
3,34
€ |
5
Std. |
II |
86,00
€ |
12 |
1032,00
€ |
255 |
4,05
€ |
5
Std. |
III |
109,00
€ |
12 |
1308,00
€ |
255 |
5,13
€ |
5
Std. |
IV |
142,50
€ |
12 |
1710,00
€ |
255 |
6,71
€ |
6
Std. |
I |
73,50
€ |
12 |
882,00
€ |
255 |
3,46
€ |
6
Std. |
II |
90,50
€ |
12 |
1086,00
€ |
255 |
4,26
€ |
6
Std. |
III |
116,00
€ |
12 |
1392,00
€ |
255 |
5,46
€ |
6
Std. |
IV |
152,50
€ |
12 |
1830,00
€ |
255 |
7,18
€ |
7
Std. |
I |
85,25
€ |
12 |
1023,00
€ |
255 |
4,01
€ |
7
Std. |
II |
103,75
€ |
12 |
1245,00
€ |
255 |
4,88
€ |
7
Std. |
III |
131,00
€ |
12 |
1572,00
€ |
255 |
6,16
€ |
7
Std. |
IV |
173,25
€ |
12 |
2079,00
€ |
255 |
8,15
€ |
8
Std. |
I |
97,00
€ |
12 |
1164,00
€ |
255 |
4,56
€ |
8
Std. |
II |
117,00
€ |
12 |
1404,00
€ |
255 |
5,51
€ |
8
Std. |
III |
146,00
€ |
12 |
1752,00
€ |
255 |
6,87
€ |
8
Std. |
IV |
194,00
€ |
12 |
2328,00
€ |
255 |
9,13
€ |
Abschließend führt Bürgermeister Kaiser aus, dass die
Kindergartenbeiträge für die Monate April bis Juni erlassen werden sollten. Ab
Monat Juli soll der reguläre Beitrag wieder erhoben werden.