Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die Erhebung von Gebühren für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten. Die Beiträge werden aufgrund der tatsächlichen tageweisen Anwesenheit der Kinder in den Kindertagesstätten zu den in dieser Beschlussvorlage dargestellten Tagessätzen ermittelt.

Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt, da in Kürze eine Beratung der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis zu diesem Thema stattfinden soll und sich Änderungen bzw. ein einheitliches Vorgehen ergeben könnten.

 




Mit der Schließung der Kindertagesstätten verbunden mit dem Betretungsverbot ab dem 16.03.2020 wurde von Anfang an die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Notbetreuung gegeben. Zunächst war dies nur für Familien, in denen beide Sorgeberichtigten in systemrelevanten Berufen tätig waren, möglich.

Mit der schrittweisen Neufassung der Infektionsschutzverordnung des Landes Niedersachsen war die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Notbetreuung in den Kindertagesstätten sukzessive ausgeweitet worden. Dadurch haben sich die Zahl der in den Notfallgruppen betreuten Kinder und auch der Umfang der Betreuung stetig erhöht.

In den vergangenen Monaten hatte die Gemeinde Salzbergen als Kostenträgerin von einer Erhebung von Beiträgen für die Monate April und Mai abgesehen und auch bisher für die Notbetreuung keine Beiträge erhoben.

Für die Kinder, die die Kindertagesstätten infolge der angeordneten Schließung weiterhin nicht besuchen oder nicht in Tagespflege betreut werden können, soll das auch für den Juni gelten.

Mit Rücksicht auf die Eltern, die während der Schließung keine Betreuungsmöglichkeit in den Kindertagesstätten hatten, kann die vollständige Freistellung von Beiträgen für die Notbetreuung nicht erfolgen.

Die Gemeinden, Samtgemeinden und Städte im Landkreis Emsland haben sich darauf verständigt, dass für die Notbetreuung entsprechend der in Anspruch genommenen Betreuungszeit grundsätzlich Beiträge erhoben werden.

Da der Umfang der in Anspruch genommenen Notbetreuung sehr unterschiedlich ist und teilweise auch variiert, ist eine Abrechnung zu den üblichen Zahlungsterminen nicht möglich. Die Abrechnung soll daher voraussichtlich erst nach Ende des Kindergartenjahres im August erfolgen.

Es ist geplant, einen Tagessatz abhängig von der Einkommensstufe und dem bereits festgesetzten Jahres-Regel-Beitragssatz zu erheben. Berechnungsgrundlage für den Tagessatz ist Monatsbeitrag * Monate = Jahresbeitrag * Arbeitstage bei 5 Tagewoche in 2020 in Niedersachsen = ermittelter Tagessatz.

Das ergibt für die einzelnen Einkommensstufen und Betreuungsform die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Tagessätze. (Anm.: die Auflistung in der unten angefügten Tabelle gibt keine abschließende Aufstellung aller möglichen Beitragskonstellationen her. Es handelt sich in der Darstellung lediglich um die Grundbeiträge, die Beiträge können bedingt durch die Regelungen, dass für jedes weitere kindergeldberechtige Kind 5 € Gebührenermäßigung auf den Monatsbeitrag gewährt werden und bei einem 2. und weiterem beitragspflichtigen Kind für das 2. bzw. weitere beitragspflichtige Kind jeweils nur die Hälfte des Grundbeitrages zu zahlen ist, im Einzelfall abweichen.)

Betreuungs-zeit

Einkommens-stufe

Monats-beitrag

Monate

Jahres-beitrag

Arbeits-tage 2020 (5 T.)

Tages-satz

5 Std.

I

71,00 €

12

852,00 €

255

3,34 €

5 Std.

II

86,00 €

12

1032,00 €

255

4,05 €

5 Std.

III

109,00 €

12

1308,00 €

255

5,13 €

5 Std.

IV

142,50 €

12

1710,00 €

255

6,71 €

6 Std.

I

73,50 €

12

882,00 €

255

3,46 €

6 Std.

II

90,50 €

12

1086,00 €

255

4,26 €

6 Std.

III

116,00 €

12

1392,00 €

255

5,46 €

6 Std.

IV

152,50 €

12

1830,00 €

255

7,18 €

7 Std.

I

85,25 €

12

1023,00 €

255

4,01 €

7 Std.

II

103,75 €

12

1245,00 €

255

4,88 €

7 Std.

III

131,00 €

12

1572,00 €

255

6,16 €

7 Std.

IV

173,25 €

12

2079,00 €

255

8,15 €

8 Std.

I

97,00 €

12

1164,00 €

255

4,56 €

8 Std.

II

117,00 €

12

1404,00 €

255

5,51 €

8 Std.

III

146,00 €

12

1752,00 €

255

6,87 €

8 Std.

IV

194,00 €

12

2328,00 €

255

9,13 €

 

Abschließend führt Bürgermeister Kaiser aus, dass die Kindergartenbeiträge für die Monate April bis Juni erlassen werden sollten. Ab Monat Juli soll der reguläre Beitrag wieder erhoben werden.