Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Beschaffung und Verteilung von Schutzmasken für die Bevölkerung in Höhe von insgesamt 45.500 € unter der Voraussetzung der Umsetzung des Deckungsvorschlages wie beschrieben zu.




Im Rahmen von Sofortmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen der Gemeinden Salzbergen und der Bevölkerung in Salzbergen sowie (zum damaligen Zeitpunkt) in Voraussicht auf eine landesweit einzuführende Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus hat die Gemeindeverwaltung sogenannte Mund-Nasen-Schutzmasken in größere Menge in mehreren Chargen beschafft. (Siehe hierzu auch BV 055/2020 (Umlaufbeschluss)).

 

Die notwendigen Finanzierungsmittel mussten über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Nach § 117, Abs. 1 KomVerfG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Aufgrund der damaligen Einschätzung der Situation war die Maßnahme zeitlich und sachlich unabweisbar.

 

Gemäß § 58, Abs.1, Nr.9 NKomVG beschließt der Gemeinderat über über- und außerplanmäßige Aufwendungen.  Da, anders als in der Vorlage 055/2020 angedacht, ein Verkauf der Masken nicht realisiert werden konnte (ausgebende Kommunen im Umkreis stellten Masken unentgeltlich oder verbilligt zu Verfügung), handelte es sich bei den Kosten nicht wie ursprünglich angedacht um einen durchlaufenden Posten, sondern um überplanmäßige Aufwendungen bei entsprechender HH-Position (Kostenträger 11101, allg. Verwaltung). Zudem wurde ein großer Teil der Masken eingelagert, um künftig auf vergleichbare Lagen reagieren zu können.

 

Ebenso wurden vom Landkreis Emsland Masken für Schüler*innen der Schulen in Trägerschaft der Gemeinde zum Selbstkostenpreis bereitgestellt, welche ebenfalls zu finanzieren waren. Auch hierfür waren Haushaltsmittel in der Höhe nicht eingeplant.  Zur Deckung wurden innerhalb des Gesamthaushalt Mittel aus der Haushaltsposition 11102, Gebäudemanagement, Sachkonto 421100 herangezogen. Die mit den Mitteln geplanten Unterhaltungsmaßnahmen wurden zeitlich gestreckt oder in das nächste Haushaltsjahr verschoben. Entsprechende Abstimmungen innerhalb der Verwaltung sind erfolgt.