Sitzung: 24.06.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt
nachträglich der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Beschaffung und
Verteilung von Schutzmasken für die Bevölkerung in Höhe von insgesamt 45.500 €
unter der Voraussetzung der Umsetzung des Deckungsvorschlages wie beschrieben
zu.
Im Rahmen von Sofortmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen der
Gemeinden Salzbergen und der Bevölkerung in Salzbergen sowie (zum damaligen
Zeitpunkt) in Voraussicht auf eine landesweit einzuführende Maskenpflicht zum
Schutz vor dem Coronavirus hat die Gemeindeverwaltung sogenannte
Mund-Nasen-Schutzmasken in größere Menge in mehreren Chargen beschafft. (Siehe
hierzu auch BV 055/2020 (Umlaufbeschluss)).
Die notwendigen Finanzierungsmittel mussten über-/außerplanmäßig
bereitgestellt werden. Nach § 117, Abs. 1 KomVerfG sind über- und
außerplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich
unabweisbar sind. Aufgrund der damaligen Einschätzung der Situation war die
Maßnahme zeitlich und sachlich unabweisbar.
Gemäß § 58, Abs.1, Nr.9 NKomVG beschließt der Gemeinderat über über- und
außerplanmäßige Aufwendungen. Da, anders
als in der Vorlage 055/2020 angedacht, ein Verkauf der Masken nicht realisiert
werden konnte (ausgebende Kommunen im Umkreis stellten Masken unentgeltlich
oder verbilligt zu Verfügung), handelte es sich bei den Kosten nicht wie
ursprünglich angedacht um einen durchlaufenden Posten, sondern um
überplanmäßige Aufwendungen bei entsprechender HH-Position (Kostenträger 11101,
allg. Verwaltung). Zudem wurde ein großer Teil der Masken eingelagert, um
künftig auf vergleichbare Lagen reagieren zu können.
Ebenso wurden vom Landkreis Emsland Masken für Schüler*innen der Schulen
in Trägerschaft der Gemeinde zum Selbstkostenpreis bereitgestellt, welche
ebenfalls zu finanzieren waren. Auch hierfür waren Haushaltsmittel in der Höhe nicht eingeplant. Zur Deckung wurden innerhalb des
Gesamthaushalt Mittel aus der Haushaltsposition 11102, Gebäudemanagement,
Sachkonto 421100 herangezogen. Die mit den Mitteln geplanten Unterhaltungsmaßnahmen
wurden zeitlich gestreckt oder in das nächste Haushaltsjahr verschoben.
Entsprechende Abstimmungen innerhalb der Verwaltung sind erfolgt.