Sitzung: 24.06.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur
Vorlage Nr. BV/066/2020 aufgeführte Abwägung zu den eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 45 „Ortsmitte, Teilplan F“ vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 45 „Ortsmitte, Teilplan F“ einschließlich Begründung nebst
Anlagen als Satzung.
a)
Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Ortsmitte, Teilplan F“ lag
in der Zeit vom 09.03.2020 – 09.04.2020 öffentlich aus.
Die betroffenen Behörden sind mit Schreiben vom 03.03.2020 über die
öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum
Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 09.04.2020 abzugeben.
Aufgrund der Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten, die im
Zusammenhang mit Covid-19 entstanden sind, konnte keine rechtssichere
öffentliche Auslegung (Bürgerbeteiligung) durchgeführt werden. Daher wurde in
der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.04.2020 die erneute Auslegung bzw.
Bürgerbeteiligung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes lag erneut in der Zeit vom 07.05.2020 –
08.06.2020 im Rathaus der Gemeinde Salzbergen öffentlich aus. In dieser Zeit
sind weder Bedenken noch Anregungen seitens der Bürger vorgetragen worden.
Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die
Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge, die als
Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.