Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/066/2020 aufgeführte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Ortsmitte, Teilplan F“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Ortsmitte, Teilplan F“ einschließlich Begründung nebst Anlagen als Satzung.

 

 


 

a)

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Ortsmitte, Teilplan F“ lag in der Zeit vom 09.03.2020 – 09.04.2020 öffentlich aus.

Die betroffenen Behörden sind mit Schreiben vom 03.03.2020 über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 09.04.2020 abzugeben.

 

Aufgrund der Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten, die im Zusammenhang mit Covid-19 entstanden sind, konnte keine rechtssichere öffentliche Auslegung (Bürgerbeteiligung) durchgeführt werden. Daher wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.04.2020 die erneute Auslegung bzw. Bürgerbeteiligung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes lag erneut in der Zeit vom 07.05.2020 – 08.06.2020 im Rathaus der Gemeinde Salzbergen öffentlich aus. In dieser Zeit sind weder Bedenken noch Anregungen seitens der Bürger vorgetragen worden.

 

Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.