Sitzung: 28.05.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
In
Sachen Bauantrag des Eigentümers Holstener Weg 58 hat der Landkreis Emsland die
Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (es
handelt sich um ein Bauvorhaben im gesetzlich festgelegten
Überschwemmungsgebiet) erteilt.