Sitzung: 09.11.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Fachbereichsleiter Buers erläutert, dass der Bauunternehmer Löcken auf
dem Grundstück Winkelweg 5 die Errichtung von 2 Doppelhäuser mit jeweils 4
Wohneinheiten plant. Eine Anfrage durch Löcken ist erfolgt. Er plant das erste
Doppelhaus im Jahr 2018 zu errichten. Bei Genehmigung des zweiten Gebäudes,
würde er mit der Errichtung im Jahr 2020 beginnen. Ansonsten sieht er vor,
anstelle des zweiten Doppelhauses ein Einfamilienwohnhaus zu errichten.
Diesbezüglich wurde noch keine Bauvoranfrage gestellt.
Ratsherr Walter bemängelt die unzureichende Parkplatzsituation vor dem
Hause für 8 Wohnungen. Die Anwohner würden ihre Autos an den Seitenrändern
parken. Aufgrund der engen und schlechten Straßenverhältnisse im Winkelweg
würde dies zu Problemen führen.
Ratsherr Vehring führt weiter aus, dass sich die Sturktur zweier
Doppelhäuser mit jeweils 4 Wohneinheiten in so einem Wohngebiet nicht einfügen
würde. Ratsherr Bültel bekräftigt diese Aussage und regt an, die Bedenken des
Ausschusses schriftlich zu äußern.
Ratsherr Gödde gibt zu bedenken, dass Störungen der nahegelegenen
Nachbarn aufgrund der dichten Bebauung zur Verärgerung führen würde.
Ratsherr Hermeling führt abschließend aus, dass sich die Beschränkung
auf dem Grundstück Winkelweg 5 auf entweder ein Gebäude mit 4 Wohneinheiten
oder zwei Gebäude mit 2 Wohneinheiten beziehen sollte. Aus Sicht der
Ausschussmitglieder stimmen alle diesem Vorschlag zu.