Fachbereichsleiter Buers erläutert, dass der Bauunternehmer Löcken auf dem Grundstück Winkelweg 5 die Errichtung von 2 Doppelhäuser mit jeweils 4 Wohneinheiten plant. Eine Anfrage durch Löcken ist erfolgt. Er plant das erste Doppelhaus im Jahr 2018 zu errichten. Bei Genehmigung des zweiten Gebäudes, würde er mit der Errichtung im Jahr 2020 beginnen. Ansonsten sieht er vor, anstelle des zweiten Doppelhauses ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Diesbezüglich wurde noch keine Bauvoranfrage gestellt.

Ratsherr Walter bemängelt die unzureichende Parkplatzsituation vor dem Hause für 8 Wohnungen. Die Anwohner würden ihre Autos an den Seitenrändern parken. Aufgrund der engen und schlechten Straßenverhältnisse im Winkelweg würde dies zu Problemen führen.

Ratsherr Vehring führt weiter aus, dass sich die Sturktur zweier Doppelhäuser mit jeweils 4 Wohneinheiten in so einem Wohngebiet nicht einfügen würde. Ratsherr Bültel bekräftigt diese Aussage und regt an, die Bedenken des Ausschusses schriftlich zu äußern.

Ratsherr Gödde gibt zu bedenken, dass Störungen der nahegelegenen Nachbarn aufgrund der dichten Bebauung zur Verärgerung führen würde.

Ratsherr Hermeling führt abschließend aus, dass sich die Beschränkung auf dem Grundstück Winkelweg 5 auf entweder ein Gebäude mit 4 Wohneinheiten oder zwei Gebäude mit 2 Wohneinheiten beziehen sollte. Aus Sicht der Ausschussmitglieder stimmen alle diesem Vorschlag zu.