Sitzung: 02.03.2020 Ortsrat Steide
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/021/2020
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde
Salzbergen beschließt, die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der
Vorgärten mit in den Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ aufzunehmen.
Darlegung des
Sachverhaltes:
Mit Schreiben vom 10.02.2020 hat die CDU-Fraktion im Gemeinderat
Salzbergen folgenden Antrag gestellt:
„Die örtliche Bauvorschrift
über die Gestaltung der Vorgärten ist ein aktuelles Thema, welches nach und
nach mit in die Bebauungspläne der Kommunen aufgenommen werden soll. Auch für
die CDU Salzbergen stellt sich die Frage, ob für das Baugebiet Steide eine
Gestaltungsvorschrift für die Errichtung von flächigen Stein-, Schotter- oder
Kiesbeeten aufgenommen werden soll. Dies würde der erste Bebauungsplan in
Salzbergen sein, der diese Vorschrift berücksichtigt. Im gegenüberliegenden
Baugebiet wurde eine solche Vorschrift nicht erlassen.
Eine mögliche Festsetzung
könnte wie folgt lauten:
§ 1 Gestaltung der Vorgärten
Die Errichtung / Anlage von
flächigen Stein-, Schotter- oder Kiesbeeten und/oder Folienabdeckungen sind
innerhalb der Vorgärten, soweit diese gegenüber öffentlichen Straßen und Wegen
errichtet werden, nicht zulässig.
Als Vorgarten i.S. dieser
Festsetzung gilt die Grundstücksfläche zwischen dem Gebäude (Haus- bzw.
Gebäudezugang oder parallel zur Straße verlaufender Gebäudeseite) und der
jeweiligen Erschließungsstraße.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Salzbergen
beschließt, die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Vorgärten mit in
den Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ aufzunehmen.
Ratsfrau Schulte-Weß weißt darauf hin, dass auch die Gestaltung der
Vorgärten in Form einer gesamten Pflasterfläche ausgeschlossen werden sollte.