Sitzung: 15.01.2020 Ausschuss für Kindertagesstätten & Familienzentrum
Die Landesregierung stellt im Rahmen der Umsetzung des am 14.12.2018
verabschiedeten „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes, Maßnahmen zur Förderung von
Qualität in der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen in den Mittelpunkt. Die
vom Bund für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung zur
Verfügung gestellten Mittel in Höhe von insgesamt 526 Millionen Euro bis Ende
2022 wird das Land unter anderem für die Verbesserung des
Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Bindung von Fachkräften in Kitas
und die Entlastung und Weiterbildung von Einrichtungsleitungen investieren.
Vorbehaltlich der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 werden zusätzliche
Landesmittel für eine Förderung bis 31.07.2023 bereitgestellt. Die vorliegende
Richtlinie Qualität in Kitas bündelt diese Maßnahmen und soll die Entwicklung
von Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung ein großes Stück
voranbringen.
Bereits im Dezember hat der Landkreis ein erarbeitetes Verwendungs- und
Verteilungskonzept vorgelegt. Der Landkreis erhält für den Förderzeitraum vom
01.01.2020 bis 31.07.2023 eine Zuwendung des Landes i. H. v. insgesamt
12.384.145,95 Euro, für das Jahr 2020 rund 3.456.040,73 Euro. Der Landkreis hat
nunmehr verschiedene Verteilungsvarianten für die Mittel vorgelegt. Nach Anzahl
U3-Gruppen, im Verhältnis von U3-Gruppen und U3-Kindern je Einrichtung sowie
mit einem Verteilschwerpunkt von 70% Anzahl U3-Kinder und 30% Anzahl U3-Grupen.
Die ausschließliche Verteilung nach U3-Gruppen ist für Salzbergen die
„ertragsreichste“ Variante. In der HVB-Sitzung am 17.01.2020 soll eine Einigung
unter den HVB herbeigeführt werden.
Bewertung:
Durch die in Salzbergen praktizierte familienfreundliche Möglichkeit,
Kinder im ganzen Jahr anzumelden und auch aufzunehmen, ist eine Verteilung nach
Kindern eher ungünstig und hätte eine geringere Mittelzuteilung zur Folge.
Vom Landkreis wurden die Kinderzahlen an einem bestimmten Stichtag zu
Grunde gelegt. Damit würden natürlich die tatsächlich betreuten Kinder im
Jahresverlauf nicht abgebildet werden.
Gegenüberstellung Neuverteilung Mittelzuteilung Gem. Salzbergen:
|
Förderung |
Zeitraum 01.01. – 31.12.2020 |
Zeitraum 01.01. – 31.07.2023 |
1) |
50% Gruppen / 50% Kinder |
71.413,86 Euro |
255.899,65 Euro |
2) |
70% Gruppen / 30% Kinder |
81.519,83 Euro |
292.112,72 Euro |
3) |
100% Gruppen / 0% Kinder |
96.678,79 Euro |
346.432,32 Euro |
Zum Vergleich die vorherige Aufteilung im Rahmen der Sitzung im Dezember
(PPS):
Mittelzuteilung 100.839,31 Euro Differenz - 4.160,52 zu Punkt 3)
Weitere Vergleichswerte liegen nicht vor.
Dementsprechend sollte angestrebt werden, die Mittelzuteilung nach 100%
Gruppen erfolgen zu lassen.
Gleichzeitig hat der Landkreis sichergestellt, dass die Berufsbildenden
Schulen Lingen, Meppen und Papenburg sowie die Fachschule St. Franziskus auch
ab 2020 wieder berufsbegleitende Ausbildungen zu sozialpädagogischen
Assistentin/nen durchzuführen können. Neue Ausbildungsverhältnisse können über
diese neue Richtlinie finanziert werden, bestehende Ausbildungsverhältnisse,
finanziert über die QUIK-Richtlinie, können bis zum jeweiligen Abschluss der
Ausbildung endfinanziert werden. Dieses gilt aber erst ab dem 01.01.2020,
bestehende Verträge mussten zum Vorjahresende beendet und neu abgeschlossen
werden. Die Gemeindeverwaltung bzw. die kirchlichen Träger in Salzbergen haben
bereits entsprechend so verfahren. Zum 01.08.2020 sollen neue
Ausbildungsverhältnisse begründet werden. Die Restmittel sollen für zusätzliche
Betreuungsstunden in problematischen Gruppen eingesetzt werden.