Die Landesregierung stellt im Rahmen der Umsetzung des am 14.12.2018 verabschiedeten „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes, Maßnahmen zur Förderung von Qualität in der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen in den Mittelpunkt. Die vom Bund für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von insgesamt 526 Millionen Euro bis Ende 2022 wird das Land unter anderem für die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Bindung von Fachkräften in Kitas und die Entlastung und Weiterbildung von Einrichtungsleitungen investieren. Vorbehaltlich der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 werden zusätzliche Landesmittel für eine Förderung bis 31.07.2023 bereitgestellt. Die vorliegende Richtlinie Qualität in Kitas bündelt diese Maßnahmen und soll die Entwicklung von Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung ein großes Stück voranbringen.

 

Bereits im Dezember hat der Landkreis ein erarbeitetes Verwendungs- und Verteilungskonzept vorgelegt. Der Landkreis erhält für den Förderzeitraum vom 01.01.2020 bis 31.07.2023 eine Zuwendung des Landes i. H. v. insgesamt 12.384.145,95 Euro, für das Jahr 2020 rund 3.456.040,73 Euro. Der Landkreis hat nunmehr verschiedene Verteilungsvarianten für die Mittel vorgelegt. Nach Anzahl U3-Gruppen, im Verhältnis von U3-Gruppen und U3-Kindern je Einrichtung sowie mit einem Verteilschwerpunkt von 70% Anzahl U3-Kinder und 30% Anzahl U3-Grupen. Die ausschließliche Verteilung nach U3-Gruppen ist für Salzbergen die „ertragsreichste“ Variante. In der HVB-Sitzung am 17.01.2020 soll eine Einigung unter den HVB herbeigeführt werden.

 

Bewertung:

Durch die in Salzbergen praktizierte familienfreundliche Möglichkeit, Kinder im ganzen Jahr anzumelden und auch aufzunehmen, ist eine Verteilung nach Kindern eher ungünstig und hätte eine geringere Mittelzuteilung zur Folge.

 

Vom Landkreis wurden die Kinderzahlen an einem bestimmten Stichtag zu Grunde gelegt. Damit würden natürlich die tatsächlich betreuten Kinder im Jahresverlauf nicht abgebildet werden.

 

Gegenüberstellung Neuverteilung Mittelzuteilung Gem. Salzbergen:

 

 

Förderung

Zeitraum

01.01. – 31.12.2020

Zeitraum

01.01. – 31.07.2023

1)

50% Gruppen / 50% Kinder

71.413,86 Euro

255.899,65 Euro

2)

70% Gruppen / 30% Kinder

81.519,83 Euro

292.112,72 Euro

3)

100% Gruppen / 0% Kinder

96.678,79 Euro

346.432,32 Euro

 

Zum Vergleich die vorherige Aufteilung im Rahmen der Sitzung im Dezember (PPS):

 

Mittelzuteilung 100.839,31 Euro                                              Differenz  - 4.160,52 zu Punkt 3)

 

Weitere Vergleichswerte liegen nicht vor.

 

Dementsprechend sollte angestrebt werden, die Mittelzuteilung nach 100% Gruppen erfolgen zu lassen.

 

Gleichzeitig hat der Landkreis sichergestellt, dass die Berufsbildenden Schulen Lingen, Meppen und Papenburg sowie die Fachschule St. Franziskus auch ab 2020 wieder berufsbegleitende Ausbildungen zu sozialpädagogischen Assistentin/nen durchzuführen können. Neue Ausbildungsverhältnisse können über diese neue Richtlinie finanziert werden, bestehende Ausbildungsverhältnisse, finanziert über die QUIK-Richtlinie, können bis zum jeweiligen Abschluss der Ausbildung endfinanziert werden. Dieses gilt aber erst ab dem 01.01.2020, bestehende Verträge mussten zum Vorjahresende beendet und neu abgeschlossen werden. Die Gemeindeverwaltung bzw. die kirchlichen Träger in Salzbergen haben bereits entsprechend so verfahren. Zum 01.08.2020 sollen neue Ausbildungsverhältnisse begründet werden. Die Restmittel sollen für zusätzliche Betreuungsstunden in problematischen Gruppen eingesetzt werden.