Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Antrag wird aufgrund der dargelegten Gründe abgelehnt.




Darlegung des Sachverhaltes:

Das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Unterweser-Ems e.V., beantragt eine Zuwendung um Freizeiten für Flüchtlingskinder sowie für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen im Jahr 2018 anbieten zu können.

Diese Freizeiten finden in den Sommerferien – bisher in den Jugendherbergen in Meppen und Aurich – statt und werden von eigens dafür ausgebildeten und zertifizierten Teamern geleitet. Der Antrag ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Im Jahr 2017 nahmen 10 Flüchtlingskinder aus Salzbergen an der Freizeit in der Jugendherberge Meppen teil. Es wurde nachträglich eine Zuwendung in Höhe von 576,00 € bei der Gemeinde beantragt. Der Antrag hat sich aber erledigt, da der Betrag einmalig vom Internationalen Freundeskreis Salzbergen e.V. übernommen wurde. Für jedes einzelne Kind waren es Beträge zwischen 48,00 € und 96,00 €.

Grundsätzlich sind solche Freizeitaktivitäten für Sozialleistungsempfänger nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bis zu einer bestimmten Höhe förderfähig. Es bleibt aber ein Differenzbetrag. Es wird hier ein Ausgleich dieser Differenz beantragt. Die genaue Höhe kann nicht beziffert werden, da weder die Anzahl der Kinder, noch der mögliche Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket feststeht. Auch die Kosten für 2018 werden in dem Antrag nicht genannt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Antrag schon alleine aus Gründen der Gleichbehandlung abgelehnt werden. Alle Kinder im Sozialleistungsbezug haben die Möglichkeit einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen. Die Gemeinde und der Landkreis fördern darüber hinaus Angebote von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften nach der entsprechenden Richtlinie. Dort gibt es jeweils klare einheitlich geregelte Kriterien welches Angebot bis zu welcher Höhe förderfähig ist. Eine Defizitübernahme eines einzelnen Freizeitangebotes durch die Gemeinde erscheint nicht angemessen. Kinder die an anderen Freizeitangeboten teilnehmen werden benachteiligt.