Sitzung: 07.11.2017 Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/116/2017
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Antrag wird
aufgrund der dargelegten Gründe abgelehnt.
Darlegung des
Sachverhaltes:
Das Deutsche
Jugendherbergswerk, Landesverband Unterweser-Ems e.V., beantragt eine Zuwendung
um Freizeiten für Flüchtlingskinder sowie für Kinder aus Familien mit geringem
Einkommen im Jahr 2018 anbieten zu können.
Diese Freizeiten
finden in den Sommerferien – bisher in den Jugendherbergen in Meppen und Aurich
– statt und werden von eigens dafür ausgebildeten und zertifizierten Teamern
geleitet. Der Antrag ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Im Jahr 2017 nahmen
10 Flüchtlingskinder aus Salzbergen an der Freizeit in der Jugendherberge
Meppen teil. Es wurde nachträglich eine Zuwendung in Höhe von 576,00 €
bei der Gemeinde beantragt. Der Antrag hat sich aber erledigt, da der Betrag
einmalig vom Internationalen Freundeskreis Salzbergen e.V. übernommen wurde.
Für jedes einzelne Kind waren es Beträge zwischen 48,00 € und 96,00 €.
Grundsätzlich sind
solche Freizeitaktivitäten für Sozialleistungsempfänger nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket bis zu einer bestimmten Höhe förderfähig. Es bleibt aber ein
Differenzbetrag. Es wird hier ein Ausgleich dieser Differenz beantragt. Die
genaue Höhe kann nicht beziffert werden, da weder die Anzahl der Kinder, noch
der mögliche Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket feststeht. Auch die
Kosten für 2018 werden in dem Antrag nicht genannt.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte der Antrag schon alleine aus Gründen der Gleichbehandlung
abgelehnt werden. Alle Kinder im Sozialleistungsbezug haben die Möglichkeit
einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen.
Die Gemeinde und der Landkreis fördern darüber hinaus Angebote von
Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften nach der entsprechenden
Richtlinie. Dort gibt es jeweils klare einheitlich geregelte Kriterien welches
Angebot bis zu welcher Höhe förderfähig ist. Eine Defizitübernahme eines
einzelnen Freizeitangebotes durch die Gemeinde erscheint nicht angemessen.
Kinder die an anderen Freizeitangeboten teilnehmen werden benachteiligt.