Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Fassung soll in den Fraktionen und im Verwaltungsausschuss zunächst weiter beraten und die Entscheidung über die HH-Satzung 2020 nebst Investitionsplanung 2020 - 2023 dann an den Rat verwiesen werden.




Gemäß § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Salzbergen für das Haushaltsjahr 2020 eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan nebst Anlagen zu verabschieden.

Die Gemeindeverwaltung legt hiermit einen Entwurf der Haushaltssatzung vor. Der Haushaltsplan mit Anlagen wird im elektronischen Ratsinformationssystem in Gänze zur Verfügung gestellt.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020  wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                               18.655.500        Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                             18.655.500        Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                             0  Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                               0  Euro

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit             17.983.600 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           16.666.200 Euro

 

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                       3.089.200 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                     7.535.200 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                            0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                               318.300 Euro

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.900.000 Euro  festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    340 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                           340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                       340 v. H.

 

 

§ 6

 

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a)      § 115 II Nr.1 NKomVG   25.000 EURO

b)      § 115 II Nr. 2 NKomVG  25.000 EURO

c)       § 117 I 2 NKomVG                          25.000 EURO

d)      § 19 IV KomHKVO                          25.000 EURO

 

Als unerheblich im Sinne von § 117 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich auf Innere Verrechnungen dieses Haushalts oder auf solche über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehen, die in vollem Umfange erstattet werden.

 

Teilhaushalte werden im Sinne des § 4 Abs. 3 KomHKVO zu einer Bewirtschaftungseinheit (Budget) erklärt. Ansätze für Aufwendungen, die nicht innerhalb eines Budgets deckungsfähig sind, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang gemäß § 19 Abs. 2 KomHKVO stehen. Zahlungswirksame Aufwendungen können im Sinne des § 19 Abs. 4 KomHKVO für unerhebliche Auszahlungen innerhalb eines Budgets für  Investitions- oder Finanzierungstätigkeit verwendet werden.

 

Die Wertgrenze für Rückstellungen und Abgrenzungen beträgt je Einzelbetrag 500,00 €.

 

Bürgermeister Kaiser weist abschließend darauf hin, dass die vorgesehenen erheblichen Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen im kommenden Jahr aufgrund der vorhandenen Personalstärke voraussichtlich nicht gänzlich umgesetzt werden können. Er verweist aber auf die Notwendig der Aufnahme in den Haushalt, um flexibel auf ggf. veränderte Prioritäten reagieren zu können und für die angedachten Investitionen die entsprechende Legitimation im Haushalt abbilden zu können.

 

Anschließend wurden Fragen aus dem Gremium zum vorgestellten Haushalt 2020 diskutiert:

 

  • Ratsherr Evers hinterfragt die in 2020 geplante Aufarbeitung des Tennenplatzes bei einer evtl. zukünftigen Neuausrichtung (Hybridrasenplatz). Ratsherr Elling verweist hier auf die Alternativlosigkeit in den Wintermonaten, wenn die Rasenplätze nicht bespielbar seien. Ratsherr Walter bezeichnet die Neuaufbereitung als sinnvolle Alternative, bis ggf. ein Hybridrasenplatz mit dem Verein finanzierbar sei.

 

  • Bürgermeister Kaiser ergänzt die Ausführungen zum Thema Festplatz im Lemkershook dahingehend, dass der Platz nicht nur dem Schützenverein Lemkershook zur Verfügung stehen wird, sondern hier im Jahr an 15 Tagen Veranstaltungen stattfinden könnten, sofern eine Änderung des Bebauungsplanes auf den Weg gebracht wird. Ratsherr Bültel schlägt vor, auch das Oktoberfest hier stattfinden zu lassen.

 

  • Ratsherr Walter erkundigt sich nach eingestellten Mitteln für die, durch die SPD-Fraktion eingebrachten Anträge, wie z.B. „Rheiner Friedhof“ und „Öko-Fonds“. Gemeinderat Vogt verweist auf die noch nicht konkretisierten Maßnahmen und die daraus noch nicht vorhandenen genauen Kostenansätze. Dennoch sind entsprechende HH-Positionen geringfügig erhöht worden, um ggf. hier Mittel einsetzen zu können.

 

  • Ratsherr Evers erkundigt sich im Zusammenhang mit der geänderten Gesetzeslage im Bereich Gewerbesteuerumlage nach dem Zusammenhang zwischen dieser Umlage und der Steuerkraft der Gemeinde. Gemeinderat Vogt erläutert die Zusammenhänge zwischen Steuerkraft, Bedarfsmesszahl, Kreisumlage und Gewerbesteuer                (-Umlage).