47. Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 87 „Feldhook III“;

48. Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 90 „Industriegebiet Holsterfeld-West“ und

57. Änd. des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 104 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Straße, Franz-Schratz-Straße, Freiherr-von-Twickel-Straße und Poststraße“

Die Feststellungs- und Satzungsbeschlüsse wurden gefasst. Die drei Flächennutzungsplanänderungen befinden sich zurzeit im Genehmigungsverfahren beim Landkreis Emsland. Sobald die noch vorhandenen Probleme bezüglich Kompensation geregelt sind, können die Genehmigungen erteilt werden. Im Anschluss hieran kann mit der Erschließung und Vermarktung der Grundstücke begonnen werden.

 

Bebauungsplan Nr. 42 „Koberg II“ (Keutz)

Die öffentliche Auslegung findet zurzeit statt. Fristende ist der 21.02.2019. Danach kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“

Die Gemeinde führt noch Gespräche mit der Fa. Wessmann bezüglich eines konkreten Konzeptes. Die zu erstellenden Gutachten befinden sich dementsprechend noch in der Bearbeitung.

 

Bebauungsplan Nr. 39 „Sportzentrum“, 5. Änderung

Eine Schalltechnische Beurteilung ist noch von dem Planungsbüro ipw zu erstellen. Sobald diese Unterlagen vorliegen kann mit der öffentlichen Auslegung begonnen werden.