Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen wird die Verwaltung beauftragt, die Baumaßnahme in 2019 durchzuführen.


Darlegung des Sachverhaltes:
Nachdem im vergangenen Jahr beschlossen wurde, den Nepomukweg entlang der Ems als Radweg mit einer 3 m breiten Asphaltschicht zu versehen, wurde das Ingenieurbüro Rücken u. Partner gebeten, die ersten Entwurfsunterlagen, die zur weiteren Bearbeitung des Förderantrages beim Land (GVFG)  durch den Landkreis benötigt werden, zu erstellen.

 

Die detaillierten Antragsunterlagen werden bis zum 01.04.2019 zusammen mit anderen Maßnahmen durch den Landkreis dem Land vorgelegt, damit in Kürze der endgültige Bewilligungsbescheid erteilt werden kann.  Jedoch kann die Baumaßnahme mit Aufnahme in das GVFG-Programm bereits durchgeführt werden. Auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Unterlagen soll daher kurzfristig die Ausschreibung erfolgen, damit der Ausbau über die Sommermonate erfolgen kann.

 

Anhand der vorliegenden Planunterlagen  soll am 16.03.2019 eine Anliegerversammlung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern stattfinden. Diese Unterlagen werden in der GEA-Sitzung vorgestellt.

 

Ausschussvorsitzender Vehring erfragt, ob auch noch eine Bepflanzung am Wegrand erfolgen soll. Von der Verwaltung wird dies allerdings nicht gewünscht.

Ratsherr Casper fragt, ob die Durchfahrt für Autos verhindert werden soll. Bürgermeister Kaiser erwidert, dass keine Sperrung erfolgen wird.

Ratsherr Bültel erkundigt sich, ob der Wegrand auch befestigt wird. Daraufhin erklärt Bürgermeister Kaiser, dass mit Hilfe einer Bankette ein Übergang und eine vernünftige Befestigung der Böschungen erfolgen werden. 

 

Es wird festgehalten, dass landwirtschaftliche Maschinen diesen Weg meiden sollten und stattdessen auf geeignete ausgebaute Straßen ausweichen sollten.

 

Aus dem Ausschuss wird angefragt, ob die Fördermittel für den Ausbau bereits zugesichert sind. Fachbereichsleiter Buers bestätigt dies, da die Planreife rechtszeitig festgestellt werden konnte.