Sitzung: 05.12.2018 Ortsrat Holsten-Bexten
Der Bauantrag für eine Anlage befindet sich
weiterhin im Genehmigungsverfahren. Hinzukommend musste auch ein Antrag auf
Genehmigung einer temporären Grabenverrohrung beim Landkreis Emsland gestellt
werden. Die Grabenverrohrung ist notwendig, um die Einfahrt für die Anlieferung
und den Bau der Windkraftanlage zu erweitern.
Ortsbürgermeister Evers erkundigt sich, wo der genaue
Standort liegt. Fachbereichsleiter Buers gibt an, dass es in dem
Einmündungsbereich der Kreisstraße K319 – Venhauser Straße und des
Schotterweges der Gemeinde liegt.
Ratsfrau von Spee möchte wissen, ob die Bäume,
die an dem Weg entlang führen, für den Bau der Windkraftanlage gefällt werden
müssen. Der Verwaltung ist in dieser Hinsicht nichts bekannt.