Der Bauantrag für eine Anlage befindet sich weiterhin im Genehmigungsverfahren. Hinzukommend musste auch ein Antrag auf Genehmigung einer temporären Grabenverrohrung beim Landkreis Emsland gestellt werden. Die Grabenverrohrung ist notwendig, um die Einfahrt für die Anlieferung und den Bau der Windkraftanlage zu erweitern.

Ortsbürgermeister Evers erkundigt sich, wo der genaue Standort liegt. Fachbereichsleiter Buers gibt an, dass es in dem Einmündungsbereich der Kreisstraße K319 – Venhauser Straße und des Schotterweges der Gemeinde liegt.

Ratsfrau von Spee möchte wissen, ob die Bäume, die an dem Weg entlang führen, für den Bau der Windkraftanlage gefällt werden müssen. Der Verwaltung ist in dieser Hinsicht nichts bekannt.