Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Planung des Spielplatzes sowie der Sanierung des Unterstandes durchzuführen.

 


Darlegung des Sachverhaltes:

Bereits seit Jahren wird für den Ortsteil Bexten ein geeigneter Ort für einen Spielplatz gesucht. Da der Eigentümer der Fläche Bextener Straße 13 ( Gemarkung Holsten, Flur 32, Flurstück 29 ) sein Grundstück für einen Spielplatz zur Verfügung stellt, wird seitens der Gemeinde und der Anlieger über das Anlegen eines Spielplatzes nachgedacht. Das Grundstück, das unmittelbar auch an einem Radweg liegt, ist mit einer baufälligen Scheune (Grundfläche von ca. 120 qm) bebaut. Es wurde geprüft, ob Teile der Scheune erhalten bzw. saniert werden können, damit diese dem Spielplatz als Unterstand dienen kann. Dieses ist aus statischen Gründen nicht möglich. Daher kommt lediglich ein Abriss in Frage. Stattdessen ist der Bau eines Unterstandes geplant. Ein erster Entwurf würde ca. 40.000 EURO in der Herstellung Kosten. Bürgermeister Kaiser legt eine Planung dazu vor.

 

Zunächst sollte aber das vorgesehene Grundstück für den geplanten Spielplatz eingeebnet werden und folgende Spielgeräte bzw. Ausstattungsgegenstände erhalten:

2 Bolzplatztore, eine Schaukel, eine Slack-Line (Balancierband) und eine Rutsche; als Einzäunung einen Doppelstabmattenzaun mit Eingangstor und Pflegezufahrt, Fahrradständer, Mülleimer, zwei Bänke und einen Tisch.

Ratsfrau von Spee erkundigt sich, welche Größe das Grundstück hat. Der Eigentümer der Fläche gibt an, dass es sich um eine Grundstücksgröße von rund 1.400 qm handelt.

 

Es ist vorgesehen, in 2019 ein Gestaltungskonzept zu erarbeiten, die Kosten zu ermitteln und den neuen Spielplatz dann herzustellen. Es ist zunächst ein Betrag von 28.000 EURO vorgesehen. Darin sind die Abrisskosten und die Herstellung der Fläche, aber nicht die Neuerrichtung eines Unterstandes enthalten.

Ratsherr Elling betont anschließend, wie wichtig dieses Vorhaben ist.

 

 

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