Eine erste Bekanntmachung über das Vorhaben ist erfolgt. Danach können sich Interessenten an diesem Investitionswettbewerb bei der Gemeinde melden. Die Ausschreibung hierfür ist in der Vorbereitung. Die Vermessung der Flächen östlich der Nordmeyerstraße ist zwischenzeitlich erfolgt, so dass die Grundstücksflächen und Größen feststehen.

 

Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich vom Landkreis genehmigt worden. Dann kann auch der Bebauungsplan Rechtskraft erlangen. Der angemessene Abstand im Rahmen der Einhaltung der Seweso III-Richtlinie wurde dabei berücksichtigt.

 

Für den von diesem Radius betroffenen Teil des Ortes finden Gespräche mit einem Ingenieurbüro statt, um eine Vorgehensweise in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und dem Gewerbeaufsichtsamt zu entwickeln, damit künftig die weitere Planungen der Gemeinde so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.