Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/095/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Neuenkirchener Straße“ vorzunehmen.

 

b)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Neuenkirchener Straße“ einschließlich Begründung.




Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Neuenkirchener Straße“ lag in der Zeit vom 30.04. – 01.06.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 01.06.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

 

b)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme des Landkreis Emsland eingegangen. Es wird empfohlen, parallel zum Ausschluss von Vergnügungsstätten, im Plangebiet Einzelhandelsbetriebe mit innenstadt- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine Ausnahmeregelung des vorhandenen Tankstellengeländes berücksichtigt wird. Aufgrund der daraus folgenden textlichen Änderungen ist eine erneute Auslegung erforderlich. Daher ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.