Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/094/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet an der K 12“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet an der K 12“ einschließlich Begründung als Satzung.

 


Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet an der K 12“ lag in der Zeit vom 30.04. – 01.06.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 01.06.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

 

b)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme des Landkreis Emsland eingegangen. Es wird empfohlen, parallel zum Ausschluss von Vergnügungsstätten, im Plangebiet Einzelhandelsbetriebe mit innenstadt- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen. Aufgrund der daraus folgenden textlichen Änderungen ist eine erneute Auslegung erforderlich. Daher ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Fachbereichsleiter Buers führt aus, dass es sich um den Geltungsbereich des ehemaligen Möbelhauses Rautland handelt. Daher sollte im Plangebiet die Nutzung von Einzelhandelsbetrieben mit innenstadt- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nicht ausgeschlossen werden. Daraufhin wird vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung so zu belassen und den Satzungsbeschluss zu fassen.