Da die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Zeitpunkt der Sitzung nicht vorlagen, wurde keine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Die Beschlüsse werden in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses gefasst.


Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Straße, Franz-Schratz-Straße, Freiherr-von-Twickel-Straße und Poststraße“ wurde die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung (Scopingverfahren) durchgeführt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen werden zur Zeit Abwägungsvorschläge von IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, erarbeitet. Diese werden nach Erhalt und Prüfung in der Anlage beigefügt. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss zu fassen.

Der abschließende Beschluss über alle Bedenken und Anregungen während aller Beteiligungsverfahren, also auch der noch folgenden Auslegung, muss der Rat kurz vor dem Satzungsbeschluss fassen.

 

 

b)

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung muss nunmehr die öffentliche Auslegung erfolgen. Hierzu ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.