Nachtrag: 11.04.2018 Nummer 2

Beschlussempfehlung:

 

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Stellungnahmen zu den Bedenken, Anregungen und Hinweisen der Behörden im Rahmen der Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes abzugeben.

 

b)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Industriegebiet Holsterfeld-West) einschließlich Begründung und Anlagen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss




a)

Im Rahmen der Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Industriegebiet Holsterfeld-West) wurde die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung (Scopingverfahren) durchgeführt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen wurde der in der Anlage beigefügte Abwägungsvorschlag erarbeitet. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss zu fassen. Der abschließende Beschluss über alle Bedenken und Anregungen während aller Beteiligungsverfahren, also auch der noch folgenden Auslegung, muss der Rat kurz vor dem Satzungsbeschluss fassen.

 

b)

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung muss nunmehr die öffentliche Auslegung erfolgen. Hierzu ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen.