Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Holstener Weg“.

Mit Rechtskraft wird der alte Bebauungsplan Nr. 2 „Sandhügel II“ der Gemeinde Holsten bzw. Nr. 31 der Gemeinde Salzbergen aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss


Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Holsten aus dem Jahre 1971 ist auch heute noch rechtsverbindlich. Dieser B-plan wird nach der Eingemeindung unter der Nr. 31 „Sandhügel II“ geführt. Eine Planunterlage mit der aktuellen Abgrenzung ist als Anlage beigefügt.

 

Dieser B-plan beinhaltet Festsetzungen, die mit dem heutigen Planungsrecht nicht mehr vereinbar sind und sehr enge Bebauungsvorschriften nach sich ziehen. Beispielhaft seien hier die Festsetzung von Firstrichtungen, tlw. die Festsetzung von Baulinien, schmale bebaubare Grundstücksflächen, die Ausweisung von Mischgebieten, übergroße Sichtdreiecke usw. erwähnt. Bislang waren die Festsetzungen relativ unproblematisch, da fast alle Grundstücke bebaut sind und keine Umbauwünsche vorlagen.

 

Das letzte genehmigte Bauvorhaben war der Neubau der Reihenhäuser am Wendehammer des Stichweges des Holstener Weges. Nunmehr möchte ein Eigentümer der Wohneinheiten auf einer dazugehörigen Fläche zwei Carports errichten. Eine Genehmigung kann aber seitens der Baugenehmigungsbehörde nicht erteilt werden, da am Ende des vorgenannten Stichweges eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Tatsächlich wird diese als solche nicht mehr benötigt. Ein Endausbau des Stichweges ist im Rahmen der Dorferneuerung bereits erfolgt, ohne die besagte Fläche in Anspruch zu nehmen. Es bietet sich daher an, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen.

Der Landkreis als Baugenehmigungsbehörde hat signalisiert, die Carports zu genehmigen, wenn die Gemeinde mit einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss  ihre Bereitschaft erklärt, diesen zu ändern bzw. neu zu fassen.

Da auch in anderen Bereichen des Planungsgebietes Anpassungsbedarf besteht, und auf Dauer auch damit zu rechnen ist, dass von den Anliegern Planänderungswünsche zu erwarten sind, wird empfohlen, den Plan in Gänze zu ändern und nach heutigen Vorschriften als Bebauungsplan Nr. 108 „Holstener Weg“ neu aufzustellen. Das Planverfahren könnte im Laufe des Jahres durchgeführt werden.