Beschluss:
Der Rat beschließt die 1. Nachtragssatzung und den 1. Nachtragshaushaltplan 2018.
Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Gemeinde gem. § 112 NKomVG für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung, die die Grundlage für die gemeindliche Haushaltswirtschaft darstellt, zu erlassen hat. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde diese am 14. Dezember 2017 vom Gemeinderat beschlossen. Da diese Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile beinhaltete, wurde mit Schreiben vom 23.01.2018 des Landkreises Emsland der Haushalt zur Verkündung freigegeben. Im Anschluss an die Verkündung im Amtsblatt Nr. 5 des LK Emsland am 15.02.2018 fand die öffentliche Auslegung vom 19.02.2018 bis zum 27.02.2018 im Rathaus der Gemeinde statt. Somit sind die Satzung und der Haushalt 2018 ab dem 28.02.2018 rechtskräftig.
Gemäß § 115 Abs. 2 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sind Gemeinden zum Erlass einer
Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet, wenn
a) sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit
ein erheblicher Fehlbe- betrag
entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung
erreicht werden kann,
b) bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei
einzelnen Haushalts-
positionen
in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang
geleistet
werden müssen.
Unabhängig von diesen Fällen der
Verpflichtung kann die Gemeinde Nachtragshaus-haltssatzungen erlassen, wenn sie
es für notwendig und angebracht hält, die Haushalts-wirtschaft den geänderten
Verhältnissen anzupassen.
Ursächlich für die notwendige
Aufstellung eines Nachtragshaushaltes waren insbesondere Veränderungen im
investiven Bereich (u.a. beim erweiterten Ausbau und der Sanierung der KiTa
Marien).
Hinzu kommen konsumtive Kosten
für die Ersatzgestellung der KiTa Marien in Form einer Containeranlage.
Aber auch die nachträglich
bekannt gewordenen Anmeldezahlen für den Kindergartenbereich und die daraus
resultierende notwendige, organisatorische Einrichtung der vierten KiTa bereits
im August 2018 (statt wie geplant in 2019) werden in Form von erheblichen
Personalkostenveränderungen in den Nachtrag einfließen.
Ergebnishaushalt
Im Ergebnishaushalt ergeben sich
durch die Berücksichtigung der neuen Berechnung der Kreisumlage Mehreinnahmen.
Hierdurch und durch Anwendung des § 45, Abs.1, Nr. 7 der Kommunalen Haushalts
Kassenverordnung konnte der Aufwand an dieser Position um insgesamt 368.000 €
verringert werden.
Ebenso konnten zum Zwecke des
Ausgleiches des Ergebnishaushaltes weitere Positionen im
Gebäudesanierungsbereich in die nächsten Jahre verschoben werden, ohne das es
zu einem Sanierungsstau und damit verbundenen unterlassenen Instandsetzungen
kommt.
Um den gesetzlichen Erfordernissen
im Kindergartenbereich gerecht zu werden, belastet allerdings die notwendige
Schaffung einer für 2019 geplanten Einrichtung mit vier Gruppen, bereits in
2018 den Ergebnishaushalt. Auch wenn eine organisatorische und räumliche
Einrichtung bis zur Fertigstellung eines neuen Gebäudes als Lösung gefunden
wurde, so fallen hier durch Einrichtung, laufende Betriebskosten und
Personalkosten erhebliche Veränderungen bei den entsprechenden
Haushaltspositionen an.
Im Ergebnishaushalt wird nach
Berücksichtigung aller veränderten Haushaltspositionen weiterhin von einem
nicht genehmigungsbedürftigen Haushalt durch einen planerischen Ausgleich
ausgegangen. Es ergibt sich insgesamt eine Veränderung von – 76.500 €, so dass
letztendlich ein ausgeglichenes Ergebnis unter anderem dadurch erzielt wird,
dass in der Ursprungsplanung ein positives Ergebnis in gleicher Höhe geplant
war.
Finanzhaushalt
Wesentlicher Grund für die
Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes 2018 ist ebenfalls die
Veranschlagung der Kosten für die Erweiterung/den Neubau des Kindergartens
Marien in Holsten/Bexten. Aufgrund
eines umfangreichen Heizungsschadens und einer damit verbundenen notwendigen
Sanierung des Gebäudes wurde beschlossen, eine in den Folgejahren geplante
Sanierung und investive Erweiterung vorzuziehen. Dadurch konnten weitere,
zusätzliche Kosten zu einem späteren Zeitpunkt
vermieden werden. Die Investition wird daher aus aktuellem Anlass
vorgezogen.
Hinzu kommen unter anderem noch
notwendige Generalerneuerungsmaßnahmen im Bereich der Regenwasserkanalisation (v.-Twickel-Straße)
und die nachträglich festgestellte, notwendige Inspektion der vorhandenen,
gebrauchten Hubrettungsbühne der freiwilligen Feuerwehr, welche auch den
Ergebnishaushalt belastet.
Investitionsprogramm
Die wichtigsten (fortlaufenden)
Investitionsmaßnahmen aus 2018 bleiben weiterhin bestehen.
Die wesentlichen Veränderungen
ergeben sich neben den erwähnten zusätzlichen Maßnahmen in erster Linie aus
Anpassungen/Verschiebungen von Werten und Maßnahmen.
Die Ansätze der Einzahlungen für
Investitionstätigkeiten werden insgesamt um 113.700 € auf nun 6.007.100 €
gesenkt. Gleichzeitig werden die Ausgaben für Investitionstätigkeiten um 67.500
€ auf 9.375.500€ gemindert. Daraus ergibt sich im Ergebnis ein um 46.200 €
gestiegener Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeiten.
Trotz der Veränderungen
wird auch in der Nachtragsplanung
weiterhin davon ausgegangen, dass eine Kreditaufnahme für das laufende
Haushaltsjahr nicht erforderlich wird.
Mittelfristiger Finanzplan
Trotz eines ausgeglichenen
Ergebnisses sieht der Finanzplan im
Rahmen der mittelfristigen Planung für die kommenden Jahre ein negatives Saldo
aus lfd. Verwaltungstätigkeit vor. Eine Haushaltsdisziplin zur Erreichung eines
weiterhin ausgeglichenen Ergebnishaushaltes und eines ausgeglichenen
Finanzhaushaltes ist auch deshalb weiterhin nachhaltig zu betreiben.
Haushaltssatzung
In § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
unverändert bei 0 € belassen.
Im § 3 werden keine
Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht
werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag in Höhe von 1.796.000
Euro ebenfalls nicht verändert.
Die Steuersätze (§ 5) werden
nicht geändert.
Anmerkungen in § 6 bleiben
ebenfalls unverändert.
Weitere Erläuterungen
Auf die erneute Darstellung der
im Ursprungshaushalt (meist grafisch) aufgezeigten Entwicklungen bei:
- Erträgen aus einzelnen
Steuerarten
- Erträgen aus Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen
- Aufwendungen aus einzelnen Steuerbeteiligungen und allgemeinen Umlagen
- Entwicklung weiterer wichtiger
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen
- Entwicklung des Vermögens, der Schulden, Liquiditätskredite
und
bei sonstigen Erläuterungen wird nicht näher eingegangen. Entweder sind die
Veränderungen marginal, oder entsprechend in den jeweiligen Gesamtplänen und
Teilhaushalten ersichtlich.
Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2018 kann
mit diesem Nachtrag somit ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Ein
Haushaltssicherungskonzept nach § 110 NKomVG muss daher nicht aufgestellt
werden.
Kämmerer Dirk Vogt erläutert auf
Nachfrage einige Positionen des Nachtragshaushaltes. Anschließend geben für
Ihre Fraktionen die Fraktionsvorsitzenden Frank Elling und Detlev Walter ihre
Statements zum Nachtragshaushalt ab.