Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt die 1. Nachtragssatzung und den 1. Nachtragshaushaltplan 2018.


Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Gemeinde gem. § 112 NKomVG für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung, die die Grundlage für die gemeindliche Haushaltswirtschaft darstellt, zu erlassen hat. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde diese am 14. Dezember 2017 vom Gemeinderat beschlossen. Da diese Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile beinhaltete, wurde mit Schreiben vom 23.01.2018 des Landkreises Emsland der Haushalt zur Verkündung freigegeben. Im Anschluss an die Verkündung im Amtsblatt Nr. 5 des LK Emsland am 15.02.2018 fand die öffentliche Auslegung vom 19.02.2018 bis zum 27.02.2018 im Rathaus der Gemeinde statt. Somit sind die Satzung und der Haushalt 2018 ab dem 28.02.2018 rechtskräftig.

 

Gemäß § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sind Gemeinden zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet, wenn

 

a)            sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbe-                             betrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der                          Haushaltssatzung erreicht werden kann,

 

b)           bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushalts-

                positionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang

                geleistet werden müssen.

 

Unabhängig von diesen Fällen der Verpflichtung kann die Gemeinde Nachtragshaus-haltssatzungen erlassen, wenn sie es für notwendig und angebracht hält, die Haushalts-wirtschaft den geänderten Verhältnissen anzupassen.

 

Ursächlich für die notwendige Aufstellung eines Nachtragshaushaltes waren insbesondere Veränderungen im investiven Bereich (u.a. beim erweiterten Ausbau und der Sanierung der KiTa Marien).

Hinzu kommen konsumtive Kosten für die Ersatzgestellung der KiTa Marien in Form einer Containeranlage.

Aber auch die nachträglich bekannt gewordenen Anmeldezahlen für den Kindergartenbereich und die daraus resultierende notwendige, organisatorische Einrichtung der vierten KiTa bereits im August 2018 (statt wie geplant in 2019) werden in Form von erheblichen Personalkostenveränderungen in den Nachtrag einfließen. 

 

Ergebnishaushalt

 

Im Ergebnishaushalt ergeben sich durch die Berücksichtigung der neuen Berechnung der Kreisumlage Mehreinnahmen. Hierdurch und durch Anwendung des § 45, Abs.1, Nr. 7 der Kommunalen Haushalts Kassenverordnung konnte der Aufwand an dieser Position um insgesamt 368.000 € verringert werden. 

 

Ebenso konnten zum Zwecke des Ausgleiches des Ergebnishaushaltes weitere Positionen im Gebäudesanierungsbereich in die nächsten Jahre verschoben werden, ohne das es zu einem Sanierungsstau und damit verbundenen unterlassenen Instandsetzungen kommt.

 

Um den gesetzlichen Erfordernissen im Kindergartenbereich gerecht zu werden, belastet allerdings die notwendige Schaffung einer für 2019 geplanten Einrichtung mit vier Gruppen, bereits in 2018 den Ergebnishaushalt. Auch wenn eine organisatorische und räumliche Einrichtung bis zur Fertigstellung eines neuen Gebäudes als Lösung gefunden wurde, so fallen hier durch Einrichtung, laufende Betriebskosten und Personalkosten erhebliche Veränderungen bei den entsprechenden Haushaltspositionen an.

 

Im Ergebnishaushalt wird nach Berücksichtigung aller veränderten Haushaltspositionen weiterhin von einem nicht genehmigungsbedürftigen Haushalt durch einen planerischen Ausgleich ausgegangen. Es ergibt sich insgesamt eine Veränderung von – 76.500 €, so dass letztendlich ein ausgeglichenes Ergebnis unter anderem dadurch erzielt wird, dass in der Ursprungsplanung ein positives Ergebnis in gleicher Höhe geplant war.

 

Finanzhaushalt

 

Wesentlicher Grund für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes 2018 ist ebenfalls die Veranschlagung der Kosten für die Erweiterung/den Neubau des Kindergartens Marien in Holsten/Bexten.             Aufgrund eines umfangreichen Heizungsschadens und einer damit verbundenen notwendigen Sanierung des Gebäudes wurde beschlossen, eine in den Folgejahren geplante Sanierung und investive Erweiterung vorzuziehen. Dadurch konnten weitere, zusätzliche Kosten zu einem späteren Zeitpunkt  vermieden werden. Die Investition wird daher aus aktuellem Anlass vorgezogen.

Hinzu kommen unter anderem noch notwendige Generalerneuerungsmaßnahmen im Bereich der  Regenwasserkanalisation (v.-Twickel-Straße) und die nachträglich festgestellte, notwendige Inspektion der vorhandenen, gebrauchten Hubrettungsbühne der freiwilligen Feuerwehr, welche auch den Ergebnishaushalt belastet.

 

Investitionsprogramm

 

Die wichtigsten (fortlaufenden) Investitionsmaßnahmen aus 2018 bleiben weiterhin bestehen.

Die wesentlichen Veränderungen ergeben sich neben den erwähnten zusätzlichen Maßnahmen in erster Linie aus Anpassungen/Verschiebungen von Werten und Maßnahmen.

 

Die Ansätze der Einzahlungen für Investitionstätigkeiten werden insgesamt um 113.700 € auf nun 6.007.100 € gesenkt. Gleichzeitig werden die Ausgaben für Investitionstätigkeiten um 67.500 € auf 9.375.500€ gemindert. Daraus ergibt sich im Ergebnis ein um 46.200 € gestiegener Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeiten.

 

Trotz der Veränderungen wird  auch in der Nachtragsplanung weiterhin davon ausgegangen, dass eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr  nicht erforderlich wird.

 

Mittelfristiger Finanzplan

 

Trotz eines ausgeglichenen Ergebnisses sieht der  Finanzplan im Rahmen der mittelfristigen Planung für die kommenden Jahre ein negatives Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit vor. Eine Haushaltsdisziplin zur Erreichung eines weiterhin ausgeglichenen Ergebnishaushaltes und eines ausgeglichenen Finanzhaushaltes ist auch deshalb weiterhin nachhaltig zu betreiben.

 

Haushaltssatzung

 

In § 2 der Haushaltssatzung  wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unverändert bei 0 € belassen.

 

Im § 3 werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag in Höhe von 1.796.000 Euro ebenfalls  nicht verändert.

 

Die Steuersätze (§ 5) werden nicht geändert.

 

Anmerkungen in § 6 bleiben ebenfalls unverändert.

 

Weitere Erläuterungen

 

Auf die erneute Darstellung der im Ursprungshaushalt (meist grafisch) aufgezeigten Entwicklungen bei:

 

- Erträgen aus einzelnen Steuerarten

- Erträgen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen

- Aufwendungen aus einzelnen Steuerbeteiligungen und allgemeinen Umlagen

- Entwicklung weiterer wichtiger Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen

- Entwicklung des Vermögens, der Schulden, Liquiditätskredite

 

und bei sonstigen Erläuterungen wird nicht näher eingegangen. Entweder sind die Veränderungen marginal, oder entsprechend in den jeweiligen Gesamtplänen und Teilhaushalten ersichtlich.

 

Zusammenfassung

 

Für das Haushaltsjahr 2018 kann mit diesem Nachtrag somit ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Ein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 NKomVG muss daher nicht aufgestellt werden.

 

Kämmerer Dirk Vogt erläutert auf Nachfrage einige Positionen des Nachtragshaushaltes. Anschließend geben für Ihre Fraktionen die Fraktionsvorsitzenden Frank Elling und Detlev Walter ihre Statements zum Nachtragshaushalt ab.