Bürgermeister Kaiser erläutert kurz den Sachstand zur Erweiterung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten:

 

Erweiterung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten

 

Mit Datum vom 22.11.2017 hat der Elternbeirat der Kindertagesstätte St. Cyriakus die Einführung zusätzlicher Öffnungszeiten beantragt. Der Elternbeirat möchte eine gruppenübergreifende Frühschicht für die Zeit von 07:00 – 07:30 Uhr eingerichtet haben.

 

Durch mündliche Abfrage in der KiTa St. Cyriakus wurde festgestellt, dass bisher 12 Familien diesen Bedarf als dringend angemeldet haben.

 

In der KiTa St. Cyriakus hat sich auf Nachfrage lediglich eine Erzieherin bereit erklärt,  für eine solche Sonderöffnungszeit die Aufsicht zu übernehmen. Eine zweite Erzieherin müsste noch gefunden werden.

In den Kindertagesstätten St. Augustinus und Marien Holsten-Bexten kann derzeit aufgrund der personellen Situation keine weitere Sonderöffnungszeit von 07:00 -07:30 Uhr angeboten werden.

 

Die Einrichtung der Sonderöffnungszeit in der St. Cyriakus-Kita wird von der Kirchengemeinde mitgetragen.

 

Nach Rücksprache mit der Nds. Landesschulbehörde, Frau de Buhr, ist eine solche Sonderöffnung genehmigungsfähig. Sie hält die somit verlängerten Betreuungszeiten hinsichtlich des Kindeswohls für kritisch. Eine 9 – 10 Std. Betreuung sei jedoch rechtlich möglich.

 

Die Vorberatungen im Ausschuss für Kindertagesstätten und Familienzentrum haben ergeben, dass die Einführung dieser Sonderöffnungszeit wohl überlegt sein sollte.

 

Die Kinder aus dem Ganztagsbereich wären dann von 07:00 – 16:30 Uhr insgesamt 9,5 Std. in der Kindertagesstätte. Das heißt, dass sie aktiv nur noch 3 – 4 Stunden in der Familie sind.

Ferner ist auch zu beachten, dass die Kinder mit Beginn der Schulzeit erst wieder ab 07:45 Uhr betreut werden. Fraglich ist deshalb, ob eine Betreuung zur  Kindergartenzeit schon ab 07:00 Uhr gewährleistet werden muss.

 

Für die Einrichtung dieser Sonderöffnungszeit entstünden für zwei Erzieherinnen monatliche Personalkosten in Höhe von ca. 555,00 € (Mittelwert).

 

Die Elternbeiträge sind laut der emslandweit gültigen Beitragsstaffel (Sonderöffnungszeit) wie folgt festzulegen:

 

Einkommensstufe

Beitrag in € pro Monat

25.565,00 €

   6,00

25.565,01 € – 38.347,00 €

   7,00

38.347,01 € – 51.129,00 €

   8,50

ab 51.129,01 €

10,00

 

Bei 12 Kinder ergeben sich somit maximale Einnahmen i.H.v. monatlich 120,00 €.

 

Daraus errechnet sich eine Differenz von monatlich 435,00 €. Im Jahr ergibt dies Kosten i.H.v. mindestens 5.220 €.

 

Ein kostendeckender Elternbeitrag müsste bei ca. 35 € monatlich liegen. Dieser Elternbeitrag dürfte jedoch nur schwer vermittelbar sein, da er nicht mit den auf landkreisebene abgesprochenen Elternbeiträgen und mit den Beiträgen für die Sonderöffnung im Mittag übereinstimmt.

 

Hinsichtlich der absehbaren Freistellung von den Elternbeiträgen geht man nach dem jetzigen Verhandlungsstand zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden davon aus, dass lediglich bis zu einem Stundenumfang von 8 Stunden pro Tag eine Freistellung erfolgt. Darüber hinaus gehende Zeiten können von den Kita-Trägern auch weiterhin mit den Eltern abgerechnet werden.