Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen zwecks Errichtung von 2 Windenergieanlagen in der dargestellten Form zu.


 

Mit Rechtskraft der 54. Änd. des Flächennutzungsplanes wurden die Voraussetzungen geschaffen, zwei weitere Windkraftanlagen im Windpark Holsten-Bexten errichten zu können. Die Flächenverfügbarkeit hat sich die Fa. wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen gesichert und seinerzeit auch die Planungskosten für die F-Planänderung und die erforderlichen Gutachten übernommen.

 

Nunmehr beabsichtigt die wpd, im März den Genehmigungsantrag für eine Anlage einzureichen. Der Antrag für die zweite Anlage wird später vorgelegt werden. Vorab ist hierfür eine Vereinbarung zur Nutzung der öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen der Gemeinde für die Zufahrt zu den geplanten Standorten und für die Verlegung von Einspeisungskabeln und Steuerleitungen bis zum neuen Umspannwerk der Westnetz in Holsterfeld in Form eines Gestattungsvertrages abzuschließen.

 

Solch ein Gestattungsvertrag, der auch schon mit den anderen Anlagenbetreibern abgeschlossen wurde, genehmigt die Nutzung der einzelnen Wege für die Zufahrten und die Leitungen. Diese werden in einem Lageplan dargestellt und später durch Bestandspläne ergänzt. Auch regelt diese Vereinbarung entsprechend den Vorgaben der Gemeinde die zu zahlende Vergütung. Die Gestattung wird für die Dauer von 30 Jahren abgeschlossen und regelt auch den Rückbau der Leitungen.

 

Die Vergütung wird analog der sonstigen Verträge nach  Vorlage der Bestandspläne ermittelt.

 

Die Dauer der Prüfung der Antragsunterlagen wird mit einem Jahr kalkuliert, so dass mit dem Bau voraussichtlich in 2019 begonnen werden kann.