Grundgedanke zur Finanzierung der Kindertagesstätten war in Niedersachsen seit 1994 eigentlich der, dass die Kosten zu je einem Drittel auf das Land, die Kommunen, sowie Eltern aufgeteilt werden sollten.

 

Mittlerweile tragen die Kommunen jedoch ca. die Hälfte der Kindergartenkosten. Nach dem Verständnis des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sollte das Land nun bei Wegfall der Kindergartengebühren eine Personalkostenförderung i.H.v. 66 % übernehmen.

 

Das Land Niedersachsen schlägt zur Realisierung der Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten (Ü3-Bereich, Regelgruppen) nunmehr eine 52 % Personalkostenförderung (Finanzhilfe) durch das Land vor.

 

Fraglich ist, ob diese Personalkostenförderung finanziell gleichwertig zu den bisherigen Zahlungsströmen im Kindergartenbereich sein kann.

 

Aus diesem Grund sollen die Gebühreneinnahmen 2017 für Kindergärten, der 20%ige Personalkostenzuschuss (§ 16 KiTaG, Finanzhilfe) für Kindergärten und die Ersatzleistung für das 3. beitragsfreie Kindergartenjahr (§ 21 II KiTaG) miteinander saldiert werden. Diese drei Positionen sollen nachfolgend durch einen neu dotierten allgemeinen Personalkostenzuschuss von 52 % ersetzt werden. Der neue Wert muss dann mindestens genauso groß sein wie die o.g. Erträge.

 

Da nur Regelgruppen, also keine altersübergreifenden oder integrativen Gruppen, mit 20 % bezuschusst werden, können auch nur diese Gruppen mit den einzelnen Positionen (Personalkostenzuschuss, Elternbeiträge, 3. beitragsfreies KiTa-Jahr) für die Berechnung berücksichtigt werden.

 

Deshalb wurde in beigefügter Berechnung bei der Marienkindertagesstätte Holsten-Bexten mit 2 Regelgruppen und bei der Kindertagesstätte St. Augustinus mit 3 Regelgruppen gerechnet.

 

Aus der Berechnung geht hervor, dass bei der 52 %-Methode für die Marienkindertagesstätte Holsten-Bexten ein Fehlbetrag von ca. 10.300,00 € entstehen würde, wohingegen bei der KiTa St. Augustinus die Erträge geringfügig höher wären, als sie durch die bisherigen Einnahmen sind.

 

Kindertagesstätte "Marienkindertagesstätte Holsten-Bexten" (2 Regelgruppen)

 

Einnahmen aus Beitragsfreiheit letztes KiTa-Jahr (§ 21 II KitaG)

17.637,00 €

Einnahmen aus Elternbeiträge Regelgruppen (nur Ü3-Bereich)

43.813,50 €

Einnahmen aus Finanzhilfe, (nur Ü3-Bereich) 2016/2017

1.179,00 €

20%

235,80 €

135,66

Std.

31.988,63 €

 

 

 

 

 

 

93.439,13 €

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich:

 

 

 

 

 

 

 

1.179,00 €

52%

613,08 €

135,66

Std.

83.170,43 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-10.268,70 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindertagesstätte "Kita St. Augustinus" (3 Regelgruppen)

 

Einnahmen aus Beitragsfreiheit letztes KiTa-Jahr (§ 21 II KitaG)

26.025,42 €

Einnahmen aus Elternbeiträge Regelgruppen (nur Ü3-Bereich)

61.038,12 €

Einnahmen aus Finanzhilfe, (nur Ü3-Bereich) 2016/2017

1.179,00 €

20%

235,80 €

248

Std.

58.478,40 €

 

 

 

 

 

 

145.541,94 €

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich:

 

 

 

 

 

 

 

1.179,00 €

52%

613,08 €

248

Std.

152.043,84 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.501,90 €

 

 

Kindertagesstätte "Marienkindertagesstätte Holsten-Bexten" (2 Regelgruppen)

 

Einnahmen aus Beitragsfreiheit letztes KiTa-Jahr (§ 21 II KitaG)

17.637,00 €

Einnahmen aus Elternbeiträge Regelgruppen (nur Ü3-Bereich)

43.813,50 €

Einnahmen aus Finanzhilfe, (nur Ü3-Bereich) 2016/2017

1.179,00 €

20%

235,80 €

135,66

Std.

31.988,63 €

 

 

 

 

 

 

93.439,13 €

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich:

 

 

 

 

 

 

 

1.179,00 €

60 %

707,40 €

135,66

Std.

95.965,88 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.526,76 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindertagesstätte "Kita St. Augustinus" (3 Regelgruppen)

 

Einnahmen aus Beitragsfreiheit letztes KiTa-Jahr (§ 21 II KitaG)

26.025,42 €

Einnahmen aus Elternbeiträge Regelgruppen (nur Ü3-Bereich)

61.038,12 €

Einnahmen aus Finanzhilfe, (nur Ü3-Bereich) 2016/2017

1.179,00 €

20%

235,80 €

248

Std.

58.478,40 €

 

 

 

 

 

 

145.541,94 €

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich:

 

 

 

 

 

 

 

1.179,00 €

60%

707,40 €

248

Std.

175.435,20 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29.893,26 €

 

Um einen zumindest einigermaßen zu verkraftenden Kostenausgleich zu erhalten ist somit mindestens eine 60 % Personalkostenförderung durch das Land anzustreben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Vertretungskräfte nicht durch das Land gefördert werden, diese machen bis zu 10 % der Kosten des Gesamtpersonals aus.

 

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund strebt deshalb eine Personalkostenförderung i.H.v. 66,66 % des Landes zum Ende der Legislaturperiode an.

 

Problematisch wird für die Kommunen sein, dass mit dem Wegfall der Elternbeiträge die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung deutlich steigen wird. Es werden voraussichtlich auch Kinder für den Ganztag angemeldet, obwohl sie diesen Ganztagsplatz eigentlich nicht benötigen.

 

 Dies wird mit Umbaukosten in den Einrichtungen (Anpassung der Gruppenräume, Schlafräume etc.) sowie erhöhtem Personalbedarf einhergehen.

 

Ratsherr Elling fügt deshalb an, dass Regelungen getroffen werden müssen, um die Eltern, sofern sie einen Ganztagsplatz anmelden, auch vertraglich daran gebunden sind, das Kind immer ganztags in der Einrichtung betreuen zu lassen.