Sitzung: 27.04.2023 Schulausschuss
Ab dem Schuljahr
2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch zur ganztägigen Betreuung von Kindern im
Grundschulalter. Mit dem Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der
Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Man erhofft sich
dadurch auch, dass jedes Kind in den wichtigen ersten Schuljahren noch besser
individuell gefördert und gefordert werden kann. Dieser Rechtsanspruch wird im
Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Gesamtumfang von 8
Zeitstunden an 5 Werktagen pro Woche sowie max. 4 Wochen Schließzeit in den
Ferien vor. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 sollen zunächst alle
Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz
haben. Dieser Anspruch wird in den
nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab
August 2029 der Anspruch auf ganztägige Förderung für alle Kinder in der
Grundschule gilt.
Derzeit ist die Rechtsauffassung so, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches sich grundsätzlich
gegen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe, also den Landkreis, richtet.
Man kann jedoch davon ausgehen, dass sich der Landkreis mit den Kommunen
in Verbindung setzen wird, um die Umsetzung beginnend 2026, zu koordinieren.
In einem bereits
stattgefunden, ersten Austausch mit den Grundschulleitungen kam es zu dem
Ergebnis, dass derzeit keine größeren, investiven Maßnahmen zur Umsetzung der
Ganztagsbetreuung in Salzbergen erforderlich sind.