Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch zur ganztägigen Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.  Man erhofft sich dadurch auch, dass jedes Kind in den wichtigen ersten Schuljahren noch besser individuell gefördert und gefordert werden kann. Dieser Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Gesamtumfang von 8 Zeitstunden an 5 Werktagen pro Woche sowie max. 4 Wochen Schließzeit in den Ferien vor. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 sollen zunächst alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben.  Dieser Anspruch wird in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 der Anspruch auf ganztägige Förderung für alle Kinder in der Grundschule gilt.

Derzeit ist die Rechtsauffassung so, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches sich grundsätzlich gegen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe, also den Landkreis, richtet.

Man kann jedoch davon ausgehen, dass sich der Landkreis mit den Kommunen in Verbindung setzen wird, um die Umsetzung beginnend 2026, zu koordinieren.

In einem bereits stattgefunden, ersten Austausch mit den Grundschulleitungen kam es zu dem Ergebnis, dass derzeit keine größeren, investiven Maßnahmen zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung in Salzbergen erforderlich sind.