Sitzung: 06.06.2023 Ortsrat Holsten-Bexten
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/035/2023
Beschlussempfehlung:
a)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage aufgeführte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung vorzunehmen.
b)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 114 „Industriegebiet Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“, einschließlich Begründung nebst oben aufgeführten Anlagen und die Durchführung der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB).
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
20.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Industriegebiet
Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“ beschlossen. Hiermit sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung neuer Gewerbeflächen in
Holsterfeld, westlich der Autobahn geschaffen werden.
Die Gemeinde
Salzbergen hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst mit der
Erarbeitung der Bauleitplanunterlagen beauftragt.
Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in Form einer
öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 23.12.2022 – 25.01.2023 durchgeführt.
Stellungnahmen sind seitens der Öffentlichkeit nicht eingegangen.
Die betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gleichzeitig aufgefordert worden,
zu den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes bis zum 25.01.2023 entsprechende
Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorzutragen. Hiervon wurde seitens der
bekannten Stellen Gebrauch gemacht. Sowohl der Landkreis Emsland als auch das
Staatliche Gewerbeaufsichtsamt hat noch auf weiterführende Unterlagen/Gutachten
(Artenschutzbeitrag, Biotoptypenkartierung im Rahmen des Umweltberichts und
eine schalltechnische Beurteilung) hingewiesen, die aber bereits von Beginn an
seitens der Verwaltung berücksichtigt und beauftragt wurden. Die vorgenannten
Unterlagen werden Bestandteil der öffentlichen Auslegung.
Das Planungsbüro
IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat einen Abwägungsvorschlag zu den
eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet, welcher als Anlage zu dieser Vorlage
beigefügt ist. Hierüber ist ein vorläufiger Beschluss zu fassen.
b)
Unter
Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und abschließender
Überarbeitung der Verfahrensunterlagen, kann nunmehr die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden. Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die
betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes (Planteil) werden die Begründung, der Umweltbericht einschließlich Artenschutzbeitrag, die schalltechnische Beurteilung und die Wasserwirtschaftliche Vorplanung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausliegen.