Sitzung: 06.02.2023 Ortsrat Steide
Die
Verwaltung hat die Diskussion aus der letzten Ortsratssitzung zum Anlass
genommen und einen Artikel zum Thema „Benutzung der Gehwege von Radfahrenden
Kindern“ im letzten Salzbergener Boten veröffentlicht.
Grundsätzlich
muss ein Kind mit dem Fahrrad bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren –
bis zum zehnten Lebensjahr kann es mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.
Bis
zur Vollendung des achten Lebensjahres darf ein Kind von einer mindestens
sechzehn Jahre alten Person auf dem Gehweg begleitet werden.
Ist
an der Straße nur einseitig ein Gehweg vorhanden (bspw. Steider Straße Höhe
Neubaugebiet), so darf das Kind mit der Begleitperson den Gehweg nutzen, auch
wenn der Gehweg linksseitig vorhanden ist.
Aus
der Versammlung stellte sich die Frage, bis wohin der Gehweg an der südlichen
Seite beim künftigen Ausbau der Steider Straße geplant sei.
Anmerkung seitens der
Verwaltung zur weiteren Planung der Gehwege:
Nach vorliegender Planung
soll der südliche Gehweg bis zur Einmündung zum Walderlebnispfad ausgebaut
werden. Der nördliche Gehweg endet am Scheperjanspättken.